Die Entsorgung von Abfällen (gefährliche und nicht gefährliche) wird über eine Vielzahl von Beteiligten wie Abfallerzeuger, -beförderer, -entsorger, -makler mit unterschiedlichen Genehmigungen und Zertifizierungen abgewickelt.
Ferner unterliegt die Entsorgung von Abfällen den Vorschriften des abfallrechtlichen Nachweisverfahrens, wobei die Entsorgung von gefährlichem Abfall (Sonderabfall) nach einem formalisierten Verfahren durchzuführen ist.
Das abfallrechtliche Nachweisverfahren für gefährliche Abfälle unterteilt sich in eine Vorabkontrolle und in die Verbleibskontrolle.
Die Vorabkontrolle dient dazu den Entsorgungsweg unter Beteiligung des Erzeugers, Entsorgers und der Behörde zu prüfen und festzulegen (Entsorgungsnachweise). Im Rahmen der Verbleibskontrolle werden mittels "Quittungsbelege" (Begleitscheine und/oder Übernahmescheine) die einzelnen Stationen des Abfalltransportes, angefangen bei der Übergaben vom Abfallerzeuger an den Abfallbeförderer bis zur Annahme an der Entsorgungsanlage, belegt.
Um bei diesen komplexen Nachweisverfahren der Forderung nach mehr Transparenz der Abfallströme Rechnung zu tragen, wurde das Abfallüberwachungssystem ASYS entwickelt und 1999 in Betrieb genommen. Mit dem System werden seitdem alle Daten
erfasst und auf Plausibilität geprüft.
Montag: | 07.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Mittwoch: | 07.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 07.30–18.00 Uhr |
Freitag: | 07.30–12.00 Uhr |
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