Beim Neubau, Umbau, Sanierung, Renovierung und Abbruch von Gebäuden und Bauwerken fallen teilweise große Mengen mineralischer Bauschutt an. Die Verwertung von Bauschutt als Naturschotterersatz ist ein sinnvoller Beitrag zur Ressourcenschonung.
Der Wiederverwendung geht eine Aufbereitung in Bauschuttaufbereitungsanlagen voraus, in denen der Bauschutt auf definierte Korngrößen zerkleinert wird.
Bevor der Einbau des recycelten Bauschutts erfolgen kann, ist im Rahmen eines wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens die chemische Unbedenklichkeit und die Eignung des Einbauortes und der beabsichtigten Einbauweise zu prüfen.
Der Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis ist beim
Kreis Paderborn
Umweltamt
Postfach 1940
33049 Paderborn
zu stellen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Recyclingbauschutt in der Regel nicht zur Geländeauffüllungen und für den Landschaftsbau verwendet werden darf.
Einen Antragsvordruck und weitere Infos steht unter 'Download' zur Verfügung.
Montag: | 07.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Mittwoch: | 07.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 07.30–18.00 Uhr |
Freitag: | 07.30–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
(alphabetische Auflistung)
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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