Zuhause leben...
Die meisten Menschen möchten, unabhängig von einer Erkrankung, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit, auch dann selbstbestimmt in ihrem gewohnten oder selbstgewählten Wohnumfeld leben, wenn sie auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind. Im Kreis Paderborn stehen den Betroffenen und ihren Angehörigen vielfältige Angebote zur Verfügung, die dabei helfen, so lange wie möglich zuhause zu leben. Weitere Angebote bieten Lösungen an, wenn die häusliche Versorgung nicht mehr als ausreichend oder gar unmöglich erscheint.
Auf den nächsten Seiten haben wir viele Informationen für Sie zusammengestellt. So müssen Sie nicht lange suchen, wenn Sie Informationen oder Hilfe brauchen und entdecken vielleicht auch noch Angebote, die Sie bisher nicht kannten.
Unter Schnelleinstieg oder unter „lokale Hilfsangebote“ können Sie die Angebote einfach mithilfe der drei Pull-Down-Menüs nach ihren Wünschen suchen. Durch das linke Ausklapp-Menü können Sie ein Oberthema festlegen, welches Sie in einem nächsten Schritt durch das mittige Auswahlfeld zu Unterthemen weiter differenzieren können. Außerdem können Sie über die Eingabe einer Stadt oder Gemeinde im rechten Pull-Down-Menü gezielt nach Angeboten in Ihrem eigenen Wohnumfeld suchen.
Sie können sich auch gerne
an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegeberatung wenden. Diese beraten und unterstützen Sie gerne telefonisch oder persönlich, auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause. Die Beratung ist kostenlos und unabhängig.
Haben Sie noch Fragen zum Pflegeportal, Änderungen oder neue Angebote, dann melden Sie sich einfach über das untenstehende Kontaktformular.
Sie brauchen Hilfe im Pflegealltag? Sie suchen eine ambulante, voll- oder teilstationäre Pflegeeinrichtung? Sie möchten sich über Unterstützungs- und Begegnungsangebote informieren? Sie haben Interesse am Ehrenamt? Nutzen Sie unsere Plattform mit regionalen Angeboten und Ansprechpersonen im Kreisgebiet.
Die Lebenserwartung der Menschen, auch im Kreis Paderborn, steigt. Im Zuge dieser Entwicklung wird sich die Anzahl der älteren Menschen in den nächsten Jahrzehnten fast verdoppeln. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko pflegebedürftig zu werden. Aber auch Menschen, die einen Bedarf an Hilfe- und Pflegeleistungen haben, möchten weitgehend selbständig und selbstbestimmt in ihrem gewohnten oder selbstgewählten Wohnumfeld leben – so lange es geht.
Mit diesen Vorstellungen und Bedürfnissen der älteren Bevölkerung einhergehend gewinnen für die kommunale Alten- und Pflegeplanung u.a. folgende Fragen an Bedeutung:
In Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden und mit allen wichtigen Akteuren sollen im Kreis Paderborn gute Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, dass ältere und pflegebedürftige Bürgerinnen und Bürger auf ein gutes Netzwerk und eine wohnortnahe pflegerische Infrastruktur zurückgreifen können.
Zentrum für ehrenamtliches Bürger Engagement
Burgstraße 12
2. Etage, Zimmer 5
33175 Bad Lippspringe
Etteln aktiv e.V.
Bürgerhilfe Büren
Rathaus, Zimmer 27
Königstraße 16
33142 Büren
Die "Zeitschenker"
Familienzentrum
Schloßstraße 12a
33161 Hövelhof
Mit dem Projekt soll landesweit eine Landkarte mit Teilhabeangeboten für ältere Menschen aufgebaut werden. So soll die Angebotsvielfalt in Nordrhein-Westfalen sichtbar gemacht und interessierten älteren Menschen, Möglichkeiten der Teilhabe aufgezeigt werden.
Gleichzeitig kann diese Karte Impulse zum Nachahmen geben und die Bewusstmachung von Herausforderungen im Alter befördern. Das Kuratorium Deutsche Altershilfe führt das Projekt „Nordrhein-Westfalen - hier hat Alt werden Zukunft!“ als Steuerungsstelle im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales durch.
Für die Kommunen im Kreis Paderborn haben sich unter der Koordination des Seniorenbeirats der Stadt Delbrück und des Kreissozialamtes Suchgruppen gebildet, die die lokale Angebotsstruktur gut kennen und/oder selbst Verantwortliche in den Vereinen oder Organisationen sind. Die jeweiligen Sprecherinnen und Sprechern der Suchgruppen haben aus der Vielzahl der Initiativen und Angebote sogenannte „Leuchtturm-Angebote“ identifiziert und für die Online-Datenbank des Landes nominiert. Daraus ist, folgend der Idee des Landes, für den Kreis Paderborn (ohne der Stadt Paderborn) eine interaktive Landkarte entstanden, auf der die Leuchtturm-Angebote eingesehen werden können.
Mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz (PSG I), das am 01.01.2015 in Kraft getreten ist, erhalten alle Pflegebedürftigen mehr Leistungen. So wurden Leistungen für die ambulante und stationäre Pflege erhöht. Auch die Leistungen für die häusliche Pflege und zur Entlastung pflegender Angehörigen wurden ausgeweitet.
Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften ist am 01.01.2016 in Kraft getreten. Mit dem PSG II werden ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren ab 1.Januar 2017 eingeführt. Damit verbunden wird die Umstellung von den bisherigen 3 Pflegestufen in 5 Pflegegrade sein.
Mit der Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes sollen erstmalig alle Pflegebedürftigen zu den Leistungen der Pflegeversicherung einen gleichberechtigten Zugang erhalten, unabhängig davon, ob sie von körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen betroffen sind.
Das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) stärkt u.a. die Pflegeberatung in den Kommunen, damit die Hilfe die benötigt wird, schnell und passgenau bei den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen ankommt.
Weitere Informationen: Bundesministerium für Gesundheit
Insgesamt arbeiten 12 Regionalbüros in NRW zu den Themen Alter, Pflege und Demenz.
Das Regionalbüro Ostwestfalen-Lippe ist zuständig für die die Stadt Bielefeld, die Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn.
Angebote
Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz
Region Ostwestfalen-Lippe
Osningstr. 1
33605 Bielefeld
0521 9216 456
owl@rb-apd.de
rubicon e.V. Landesfachberatung gleichgeschlechtliche und trans_idente Lebensweisen - in der offenen Senior_innenarbeit NRW.
Die vom Land Nordrhein-Westfalen geförderte Fachberatung für gleichgeschlechtliche Lebensweisen in der offenen Senior_innenarbeit NRW, angesiedelt im rubicon e. V, leistet Pionierarbeit für eine vielfaltsorientierte Altenhilfe und Senior_innenpolitik. Zu den Schwerpunkten gehören die
Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) e.V. mit Sitz in Bonn berät bundesweit bei Fragen zu Pflege und Wohnen im Alter, beispielsweise zu Entgelterhöhungen, Hausverboten oder Mitwirkungsrechten im Heimbeirat.
Ziel des unabhängigen und gemeinnützigen Vereins ist es, die Rechte und Lebensbedingungen von pflegebedürftigen Menschen zu verbessern. Um dies zu erreichen, informieren fachkundige Juristen im telefonischen Beratungsdienst der BIVA Pflegebedürftige und ihre Angehörigen über ihre Rechte und helfen bei Problemen. Zudem prüfen die Berater auch Heim- und Pflegeverträge.
Darüber hinaus stellt die BIVA im Sinne pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen sozialpolitische Forderungen im Bereich Pflege und ist an Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Die BIVA betreibt Aufklärungsarbeit, indem sie Schulungen und Vorträge anbietet und umfangreiche Informationen als Broschüren und Artikel auf ihrer Homepage www.biva.de kostenfrei bereitstellt.
Tel.: 0228-909048-0
Mo.–Fr. 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Di. und Mi. 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
beratung@biva.de
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland UPD möchte Interessierte und Patienten zu unterschiedlichen Themen aus den Bereichen Gesundheit, Gesundheits- und Sozialrecht informieren, beraten und aufklären.
Die UPD ist eine gemeinnützige GmbH mit Sitz in Berlin und wird vom GKV-Spitzenverband und dem Verband der Privaten Krankenversicherung finanziert.
Das Angebot der UPD kann von Bürgerinnen und Bürgern kostenlos in Anspruch genommen werden – egal, ob sie gesetzlich, privat oder nicht krankenversichert sind und beinhaltet u.a. folgende Serviceleistungen:
- Online - Beratung
- telefonische Beratung
- Vorort – Beratung in 30 bundesweiten Beratungsstellen
- Vorort – Beratung in einem Beratungsmobil
- UPD-Beratungs-App
Durch die geschulten Experten/Berater der UPD und die vermittelten Informationen sollen die Ratsuchenden in die Lage versetzt werden, ihre eigenen Überlegungen anzustellen und selbstständige persönliche Entscheidungen zu treffen.
Die Beratung ersetzt jedoch keine ärztliche Behandlung oder Beratung!
Das Pflegenetzwerk Deutschland ist eine Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit. Es fördert den Austausch in der Pflegebranche und vernetzt Akteure. Das Netzwerk steht allen offen, denen die Pflege am Herzen liegt. Die Geschäftsstelle koordiniert die Arbeit des Netzwerks. Das Anliegen des Pflegenetzwerks ist es, einen konstruktiven, offenen und lösungsorientierten Dialog zwischen den beteiligten Akteuren zu fördern.
Die Kampagne „Geschockt am Telefon? – Auflegen“ warnt vor den verschiede-nen Betrugsmaschen und spricht die Zielgruppe der betroffenen Seniorinnen und Senioren mit einfachen Botschaften an. Ebenso werden Angehörige auf die Thematik aufmerksam gemacht. Weitere Informationen, Flyer und Plakate erhalten Sie unter dem folgenden Link: https://paderborn.polizei.nrw/artikel/geschockt-am-telefon-auflegen
mehr erfahrenAuf dem Würfel sind sechs Merksätze und diese geben Anweisungen, wie beim Verdacht auf Telefonbetrug angemessen gehandelt werden soll.
mehr erfahrenBereitschaftsdienstpraxis
im Medico für Kinder und Erwachsene
(ohne Terminabsprache)
Husener Straße 48
33098 Paderborn 05251 280600
Brüderkrankenhaus St. Josef 05251 702-0
St. Johannisstift 05251 401-0
St. Vincenzkrankenhaus 05251 86-0
St. Vincenz Frauen- und Kinderklinik 05251 86-40
St. Josef Krankenhaus Salzkotten 05258 10-0
LWL-Klinik für Psychiatrie Paderborn 05251 295-0
Kinder- und Jugendtelefon 0800 1110333
Elterntelefon 0800 1110550
Kreisfeuerwehrzentrale (Öl- und Giftalarm) 02955 76760
Telefonseelsorge (evangelisch) 0800 1110111
Telefonseelsorge (katholisch) 0800 1110222
THW Technisches Hilfswerk Paderborn 05251 69887-0
Eine gute Vorbereitung auf den Begutachtungstermin erleichtert die Einschätzung des tatsächlichen Zustands der oder des Pflegebedürftigen. Neben dem Bereithalten von Arztberichten, Medikamentenplan oder Schwerbehindertenausweis ist die Unterstützung durch eine Vertrauensperson sinnvoll. Im Vorfeld verfasste Notizen über Schwierigkeiten im Alltag bringen den Betroffenen dabei Sicherheit, nichts Wichtiges zu vergessen.
Auch bei der Vorbereitung bietet die Pflegeberatung des Kreises Paderborn Hilfe und Unterstützung.
Es gibt folgende Leistungen der Pflegeversicherung, die auf Antrag durch die Pflegekasse finanziert werden:
Die Krankenversicherung trägt die Kosten für die Grundversorgung pflegebedürftiger Personen im Krankheitsfall, und zwar für folgende Leistungen:
Häusliche Krankenpflege und hauswirtschaftliche Versorgung: Eine Grundversorgung kann zur Grundpflege (zum Beispiel Hilfe bei der Körperpflege) oder Behandlungspflege (zum Beispiel Medikamentengabe, Wundversorgung) sowie zur hauswirtschaftlichen Versorgung verordnet werden.
Voraussetzungen:
Heilmittel: Die Krankenversicherung trägt die Kosten beispielsweise für Krankengymnastik oder Lymphdrainage sowie für Ergo- und Sprachtherapie.
Hilfsmittel: Hilfsmittel sollen einer drohenden Behinderung vorbeugen, eine bestehende Behinderung ausgleichen oder den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern. Rollatoren, Rollstühle, Hörhilfen, Sehhilfen wie auch Kompressionsstrümpfe unterstützen Personen, ihr Leben möglichst selbstständig fortzuführen.
Fahrkosten: Auch Kosten für Krankenfahrten werden von der Krankenkasse übernommen.
Voraussetzungen:
Kurzzeitpflege: Reichen die Leistungen der häuslichen Krankenpflege nicht aus und liegt noch keine Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung vor, erbringt die Krankenkasse die erforderliche Kurzzeitpflege für eine Übergangszeit.
Begleitperson: Ist es notwendig, dass Versicherte aus medizinischen Gründen von einer Person im Krankenhaus oder in einer Rehabilitationseinrichtung begleitet werden, so übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten.
Gesetzliche Zuzahlungen: Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen zu verschiedenen Leistungen gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlungen bis zu einer bestimmten Belastungsgrenze (zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen) leisten. Bei chronisch erkrankten Menschen liegt die Grenze bei einem Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen. Die verminderte Zuzahlung muss gesondert bei der Krankenkasse beantragt werden. Wichtig ist der Nachweis der geleisteten Zuzahlungen in Form von Belegen und einer ärztlichen Bescheinigung über die chronische Erkrankung.
Sie pflegen bereits einen Angehörigen oder denken darüber nach, die Pflege für einen Angehörigen zu übernehmen? Es gibt eine Vielzahl von Angeboten, die die familiäre Pflege unterstützen und Entlastungsmöglichkeiten bieten. Neben der Beratung stehen pflegenden Angehörigen auch Pflegekurse, Schulungen, Selbsthilfegruppen und Auszeiten sowie eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung zur Verfügung. Weitere Informationen hier.
Reicht eine stundenweise Unterstützung und Begleitung nicht mehr aus stellt sich häufig die Frage, ob eine 24-Stunden-Versorgung auch zu Hause möglich ist. Eine Möglichkeit wäre, einen anerkannten Pflegedienst für eine Versorgung rund um die Uhr zu engagieren. Diese Versorgung kann sehr kostenintensiv werden. Die Einstellung einer ausländischen Haushaltshilfe ergänzend zu einer Pflegekraft könnte an dieser Stelle für einige Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine Alternative darstellen. Zu beachten ist, dass die betroffenen Frauen für ihre Tätigkeit angemessen bezahlt, sozial- und krankenversichert werden und arbeitsschutzrechtliche Rahmenbedingungen eingehalten werden.
Weitere Informationen und Vermittlungsagenturen finden Sie hier.
In diesem Fall bin ich für die Finanzierung der Unterstützung selbst verantwortlich.
Bin ich finanziell dazu nicht in der Lage, kann ich einen Antrag auf Übernahme ambulanter Pflegeleistungen beim örtlichen Sozialamt, auf Übernahme stationärer Pflegeleistungen beim Sozialamt des Kreises Paderborn stellen.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zum Leistungsumfang der Hilfe zur Pflege finden Sie hier.
Bei einem Todesfall macht es die persönliche Trauer oft schwer, klare Gedanken über die zu erledigenden Formalitäten zu fassen. Die Nachfolgende Checkliste könnte dabei helfen:
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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