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Bildungs- und Integrationspilot

Willkommen im Pflegeportal

Zuhause leben...

Die meisten Menschen möchten, unabhängig von einer Erkrankung, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit, auch dann selbstbestimmt in ihrem gewohnten oder selbstgewählten Wohnumfeld leben, wenn sie auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind. Im Kreis Paderborn stehen den Betroffenen und ihren Angehörigen vielfältige Angebote zur Verfügung, die dabei helfen, so lange wie möglich zuhause zu leben. Weitere Angebote bieten Lösungen an, wenn die häusliche Versorgung nicht mehr als ausreichend oder gar unmöglich erscheint.
Auf den nächsten Seiten haben wir viele Informationen für Sie zusammengestellt. So müssen Sie nicht lange suchen, wenn Sie Informationen oder Hilfe brauchen und entdecken vielleicht auch noch Angebote, die Sie bisher nicht kannten.

Unter Schnelleinstieg oder unter „lokale Hilfsangebote“ können Sie die Angebote einfach mithilfe der drei Pull-Down-Menüs nach ihren Wünschen suchen. Durch das linke Ausklapp-Menü können Sie ein Oberthema festlegen, welches Sie in einem nächsten Schritt durch das mittige Auswahlfeld zu Unterthemen weiter differenzieren können. Außerdem können Sie über die Eingabe einer Stadt oder Gemeinde im rechten Pull-Down-Menü gezielt nach Angeboten in Ihrem eigenen Wohnumfeld suchen.

Sie können sich auch gerne
an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegeberatung wenden. Diese beraten und unterstützen Sie gerne telefonisch oder persönlich, auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause. Die Beratung ist kostenlos und unabhängig.

Kontakt

Haben Sie noch Fragen zum Pflegeportal, Änderungen oder neue Angebote, dann melden Sie sich einfach über das untenstehende Kontaktformular.

 
 
 
 

Schnelleinstieg

Sie brauchen Hilfe im Pflegealltag? Sie suchen eine ambulante, voll- oder teilstationäre Pflegeeinrichtung? Sie möchten sich über Unterstützungs- und Begegnungsangebote informieren? Sie haben Interesse am Ehrenamt? Nutzen Sie unsere Plattform mit regionalen Angeboten und Ansprechpersonen im Kreisgebiet.

Gut informiert älter werden

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Hilfen und Angebote

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Gewaltprävention in der Pflege

Lokale Hilfsangebote

 
Pflegefinanzierung

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Pflegende Angehörige

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Hilfen bei Demenz

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Behinderung und Pflege

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Gewaltprävention in der Pflege

 
 
 
 
 
 
 

Aktuelles und Wissenswertes

Kommunale Alten- und Pflegeplanung
Nordrhein-Westfalen | Hier hat Alt werden Zukunft
Pflegestärkungsgesetze I, II und III | Leistungen in Kürze
Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz OWL
rubicon e.V. Landesfachberatung
Rechtsberatung zu Pflege und Heimrecht
Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)
Pflegenetzwerk Deutschland
Schutz vor Betrügereien
Wichtige Rufnummern
Kostenlose Inforveranstaltungen und Qualifizierungskurse für Nachbarschaftshelfer*innen/ Seniorenbegleiter*innen u.a. im Kreis Paderborn

Kommunale Alten- und Pflegeplanung

Die Lebenserwartung der Menschen, auch im Kreis Paderborn, steigt. Im Zuge dieser Entwicklung wird sich die Anzahl der älteren Menschen in den nächsten Jahrzehnten fast verdoppeln. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko pflegebedürftig zu werden. Aber auch Menschen, die einen Bedarf an Hilfe- und Pflegeleistungen haben, möchten weitgehend selbständig und selbstbestimmt in ihrem gewohnten oder selbstgewählten Wohnumfeld leben – so lange es geht.

Mit diesen Vorstellungen und Bedürfnissen der älteren Bevölkerung einhergehend gewinnen für die kommunale Alten- und Pflegeplanung u.a. folgende Fragen an Bedeutung:

  • Welche pflegerischen und pflegeergänzenden Versorgungsstrukturen gibt es im Kreis Paderborn?
  • Stehen ausreichend Angebote zur Verfügung?
  • Welche weiteren Maßnahmen und Angebote sind zur Sicherung und Weiterentwicklung erforderlich?
  • Was brauchen Menschen an Versorgung, Unterstützung und sozialer Teilhabe, um selbstständig und selbstbestimmt so lange wie möglich in ihrem Wohnumfeld (Quartier) leben zu können?

In Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden und mit allen wichtigen Akteuren sollen im Kreis Paderborn gute Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, dass ältere und pflegebedürftige Bürgerinnen und Bürger auf ein gutes Netzwerk und eine wohnortnahe pflegerische Infrastruktur zurückgreifen können.

Kontakt und Ansprechperson

Frau Weber

Sozialamt

Tel.05251 308-5017
Fax05251 308-895017

E-Mail senden

 

Teilhabeangebote im Alter – Leuchtturmangebote im Kreis Paderborn

Beratung in den Bereichen Gesundheits- und Sozialrecht (Foto: © contrastwerkstatt - Fotolia)

Kreisweite Leuchtturm-Angebote

 

Altenbeken

Kontakt | Leuchtturmprojekt Altenbeken

Pfarrbüro Altenbeken
Kirchplatz 3
33184 Altenbeken

 05255 6143

pv-egge@erzbistum-paderborn.de

 

Bad Lippspringe

Kontakt | Leuchtturmprojekt Bad Lippspringe

Zentrum für ehrenamtliches Bürger Engagement
Burgstraße 12
2. Etage, Zimmer 5
33175 Bad Lippspringe

 05252 8398264 oder 8398264

Buerger.Engagement@bad-lippspringe.de

 

Bad Wünnenberg

Kontakt | Leuchtturmprojekt Bad Wünnenberg

Borchen

Kontakt | Leuchtturmprojekt Borchen

Etteln aktiv e.V.

info@etteln-aktiv.de

 

Büren

Kontakt | Leuchtturmprojekt Büren

Bürgerhilfe Büren
Rathaus, Zimmer 27
Königstraße 16
33142 Büren

02951 970128

 

Delbrück

Kontakt | Leuchtturmprojekt Delbrück

dasnez verbindet Menschen
Stadt Delbrück
Lange Straße 45
33129 Delbrück

05250 9960

dasnez@delbrueck.de

 

Hövelhof

Kontakt | Leuchtturmprojekt Hövelhof

Die "Zeitschenker"
Familienzentrum
Schloßstraße 12a
33161 Hövelhof

05257 977296

zeitschenken-hoevelhof@gmx.de

 

Lichtenau

Kontakt | Leuchtturmprojekt Lichtenau

Burgstube Lichtenau
Am Kirchplatz 6
33165 Lichtenau

05295 98560

buero@pv-lichtenau.de

 

Salzkotten

Kontakt | Leuchtturmprojekt Salzkotten

Nachbarschaftshilfe Salzkotten e.V.
Am Wallgraben 33
33154 Salzkotten

05258 940686

info@hederpark.de

 

Mit dem Projekt soll landesweit eine Landkarte mit Teilhabeangeboten für ältere Menschen aufgebaut werden. So soll die Angebotsvielfalt in Nordrhein-Westfalen sichtbar gemacht und interessierten älteren Menschen, Möglichkeiten der Teilhabe aufgezeigt werden.
Gleichzeitig kann diese Karte Impulse zum Nachahmen geben und die Bewusstmachung von Herausforderungen im Alter befördern. Das Kuratorium Deutsche Altershilfe führt das Projekt „Nordrhein-Westfalen - hier hat Alt werden Zukunft!“ als Steuerungsstelle im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales durch.
Für die Kommunen im Kreis Paderborn haben sich unter der Koordination des Seniorenbeirats der Stadt Delbrück und des Kreissozialamtes Suchgruppen gebildet, die die lokale Angebotsstruktur gut kennen und/oder selbst Verantwortliche in den Vereinen oder Organisationen sind. Die jeweiligen Sprecherinnen und Sprechern der Suchgruppen haben aus der Vielzahl der Initiativen und Angebote sogenannte „Leuchtturm-Angebote“ identifiziert und für die Online-Datenbank des Landes nominiert. Daraus ist, folgend der Idee des Landes, für den Kreis Paderborn (ohne der Stadt Paderborn) eine interaktive Landkarte entstanden, auf der die Leuchtturm-Angebote eingesehen werden können.

Pflegestärkungsgesetze I, II und III – Leistungen in Kürze

Mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz (PSG I), das am 01.01.2015 in Kraft getreten ist, erhalten alle Pflegebedürftigen mehr Leistungen. So wurden Leistungen für die ambulante und stationäre Pflege erhöht. Auch die Leistungen für die häusliche Pflege und zur Entlastung pflegender Angehörigen wurden ausgeweitet.

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften ist am 01.01.2016 in Kraft getreten. Mit dem PSG II werden ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren ab 1.Januar 2017 eingeführt. Damit verbunden wird die Umstellung von den bisherigen 3 Pflegestufen in 5 Pflegegrade sein.
Mit der Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes sollen erstmalig alle Pflegebedürftigen zu den Leistungen der Pflegeversicherung einen gleichberechtigten Zugang erhalten, unabhängig davon, ob sie von körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen betroffen sind.

Das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) stärkt u.a. die Pflegeberatung in den Kommunen, damit die Hilfe die benötigt wird, schnell und passgenau bei den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen ankommt.
Weitere Informationen: Bundesministerium für Gesundheit

Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz OWL

Insgesamt arbeiten 12 Regionalbüros in NRW zu den Themen Alter, Pflege und Demenz.
Das Regionalbüro Ostwestfalen-Lippe ist zuständig für die die Stadt Bielefeld, die Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn.

Angebote

  • Förderung des Aus- und Aufbaus von Unterstützungsangeboten im Alltag (nach § 45a SGB XI)
  • Förderung und Unterstützung der Pflegeberatungsangebote und -strukturen
  • Förderung von zielgruppenspezifischen Angebotsstrukturen (z.B. Menschen mit Migrationsgeschichte, Behinderung, Demenz etc.)
  • Weitervermittlung Ratsuchender an Beratungs- und Unterstützungsangebote

Kontakt

Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz
Region Ostwestfalen-Lippe
Osningstr. 1
33605 Bielefeld

0521 9216 456
owl@rb-apd.de

 

rubicon e.V. Landesfachberatung gleichgeschlechtliche und trans_idente Lebensweisen - in der offenen Senior_innenarbeit NRW.

Die vom Land Nordrhein-Westfalen geförderte Fachberatung für gleichgeschlechtliche Lebensweisen in der offenen Senior_innenarbeit NRW, angesiedelt im rubicon e. V, leistet Pionierarbeit für eine vielfaltsorientierte Altenhilfe und Senior_innenpolitik. Zu den Schwerpunkten gehören die

  • Sensibilisierung der Öffentlichkeit für gleichgeschlechtliche Lebensformen im Alter
  • fachliche Beratung von Mitarbeitenden der kommunalen Senior_innenarbeit
  • Kooperationen mit Trägern der offene Senior_innenarbeit
  • Unterstützung von Initiativen für ältere Lesben und Schwule


Mehr Informationen hier unter www.rubicon-koeln.de

Rechtsberatung zu Pflege- und Heimrecht

Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) e.V. mit Sitz in Bonn berät bundesweit bei Fragen zu Pflege und Wohnen im Alter, beispielsweise zu Entgelterhöhungen, Hausverboten oder Mitwirkungsrechten im Heimbeirat.

Ziel des unabhängigen und gemeinnützigen Vereins ist es, die Rechte und Lebensbedingungen von pflegebedürftigen Menschen zu verbessern. Um dies zu erreichen, informieren fachkundige Juristen im telefonischen Beratungsdienst der BIVA Pflegebedürftige und ihre Angehörigen über ihre Rechte und helfen bei Problemen. Zudem prüfen die Berater auch Heim- und Pflegeverträge.
Darüber hinaus stellt die BIVA im Sinne pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen sozialpolitische Forderungen im Bereich Pflege und ist an Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Die BIVA betreibt Aufklärungsarbeit, indem sie Schulungen und Vorträge anbietet und umfangreiche Informationen als Broschüren und Artikel auf ihrer Homepage www.biva.de kostenfrei bereitstellt.

BIVA-Beratungsdienst zu Pflege- und Heimrecht

Tel.: 0228-909048-0
Mo.–Fr. 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Di. und Mi. 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
beratung@biva.de

 

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland UPD möchte Interessierte und Patienten zu unterschiedlichen Themen aus den Bereichen Gesundheit, Gesundheits- und Sozialrecht informieren, beraten und aufklären.

Die UPD ist eine gemeinnützige GmbH mit Sitz in Berlin und wird vom GKV-Spitzenverband und dem Verband der Privaten Krankenversicherung finanziert.

Das Angebot der UPD kann von Bürgerinnen und Bürgern kostenlos in Anspruch genommen werden – egal, ob sie gesetzlich, privat oder nicht krankenversichert sind und beinhaltet u.a. folgende Serviceleistungen:

-       Online - Beratung

-       telefonische Beratung

-       Vorort – Beratung in 30 bundesweiten Beratungsstellen

-       Vorort – Beratung in einem Beratungsmobil

-       UPD-Beratungs-App

Durch die geschulten Experten/Berater der UPD und die vermittelten Informationen sollen die Ratsuchenden in die Lage versetzt werden, ihre eigenen Überlegungen anzustellen und selbstständige persönliche Entscheidungen zu treffen.

Die Beratung ersetzt jedoch keine ärztliche Behandlung oder Beratung!

Das Pflegenetzwerk Deutschland ist eine Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit. Es fördert den Austausch in der Pflegebranche und vernetzt Akteure. Das Netzwerk steht allen offen, denen die Pflege am Herzen liegt. Die Geschäftsstelle koordiniert die Arbeit des Netzwerks. Das Anliegen des Pflegenetzwerks ist es, einen konstruktiven, offenen und lösungsorientierten Dialog zwischen den beteiligten Akteuren zu fördern.

Schutz vor Betrügereien

Geschockt am Telefon

Geschockt am Telefon

Die Kampagne „Geschockt am Telefon? – Auflegen“ warnt vor den verschiede-nen Betrugsmaschen und spricht die Zielgruppe der betroffenen Seniorinnen und Senioren mit einfachen Botschaften an. Ebenso werden Angehörige auf die Thematik aufmerksam gemacht. Weitere Informationen, Flyer und Plakate erhalten Sie unter dem folgenden Link: https://paderborn.polizei.nrw/artikel/geschockt-am-telefon-auflegen

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„Drehmomente“ – „Vorsicht Falle. Betrug kann jeden treffen.

„Drehmomente“ – „Vorsicht Falle. Betrug kann jeden treffen.

Auf dem Würfel sind sechs Merksätze und diese geben Anweisungen, wie beim Verdacht auf Telefonbetrug angemessen gehandelt werden soll.

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Notfallnummern

Weitere wichtige Rufnummern:

Polizei / Notruf                        110

Feuerwehr                                 112

Apotheken - Notruf                0800 0022833

Giftnotruf NRW                        0228 19240

Bereitschaftsdienstpraxis
im Medico für Kinder und Erwachsene
(ohne Terminabsprache)
Husener Straße 48
33098 Paderborn                                                        05251 280600

Brüderkrankenhaus St. Josef                                05251 702-0

St. Johannisstift                                                           05251 401-0

St. Vincenzkrankenhaus                                           05251 86-0

St. Vincenz Frauen- und Kinderklinik                  05251 86-40

St. Josef Krankenhaus Salzkotten                        05258 10-0

LWL-Klinik für Psychiatrie Paderborn                 05251 295-0

Kinder- und Jugendtelefon                                     0800 1110333

Elterntelefon                                                                  0800 1110550

Kreisfeuerwehrzentrale (Öl- und Giftalarm)     02955 76760

Telefonseelsorge (evangelisch)                              0800 1110111

Telefonseelsorge (katholisch)                                 0800 1110222

THW Technisches Hilfswerk Paderborn              05251 69887-0

 
 
 

Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Pflege

Wo beantrage ich Pflegeleistungen bei Pflegebedürftigkeit?

Den Antrag auf Pflegeleistungen stelle ich bei meiner Krankenkasse. Jede Krankenkasse hat ihre eigene Pflegekasse. Danach besucht mich, nach vorheriger schriftlicher Anmeldung, ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK) zuhause, um meinen Hilfebedarf einzuschätzen und ein Gutachten zu erstellen.
Die bisherigen drei Pflegestufen wurden ab dem 01.01.2017 durch fünf Pflegegrade ersetzt. Damit erhalten alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob sie von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen betroffen sind.

Welche Voraussetzungen müssen für die Gewährung eines Pflegegrades erfüllt sein?

Mit dem neu gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriff soll nicht mehr nur der Zeitaufwand für personelle Hilfen, sondern der Grad der Selbständigkeit einer Person in folgenden 6 Lebensbereichen (Modulen) erfasst werden:
  1.  Mobilität
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Jeden Lebensbereich bewertet die Gutachterin oder der Gutachter – je nach Unterstützungsbedarf im Alltag – mit einer Anzahl an Punkten. Die Lebensbereiche sind dabei unterschiedlich gewichtet, das heißt das Modul Selbstversorgung etwa wird mit mehr Punkten bewertet als das Modul Bewegung. Der Gesamtpunktwert ergibt schließlich den Pflegegrad: Je höher der Punktwert, desto höher der Pflegegrad und damit die Leistungen der Pflegekasse.

Wie kann ich mich auf die Begutachtung vorbereiten?

Eine gute Vorbereitung auf den Begutachtungstermin erleichtert die Einschätzung des tatsächlichen Zustands der oder des Pflegebedürftigen. Neben dem Bereithalten von Arztberichten, Medikamentenplan oder Schwerbehindertenausweis ist die Unterstützung durch eine Vertrauensperson sinnvoll. Im Vorfeld verfasste Notizen über Schwierigkeiten im Alltag bringen den Betroffenen dabei Sicherheit, nichts Wichtiges zu vergessen.
Auch bei der Vorbereitung bietet die Pflegeberatung des Kreises Paderborn Hilfe und Unterstützung.

Welche Leistungen der Pflegeversicherung werden durch die Pflegekasse gezahlt?

Welche Leistungen zur Pflege können zusätzlich durch die Krankenkasse gezahlt werden?

Die Krankenversicherung trägt die Kosten für die Grundversorgung pflegebedürftiger Personen im Krankheitsfall, und zwar für folgende Leistungen:
Häusliche Krankenpflege und hauswirtschaftliche Versorgung: Eine Grundversorgung kann zur Grundpflege (zum Beispiel Hilfe bei der Körperpflege) oder Behandlungspflege (zum Beispiel Medikamentengabe, Wundversorgung) sowie zur hauswirtschaftlichen Versorgung verordnet werden.

Voraussetzungen:

  • Ein Krankenhausaufenthalt kann durch die Verordnung vermieden oder verkürzt werden
  • Den Versicherten ist die Haushaltsführung wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit nicht möglich


Heilmittel: Die Krankenversicherung trägt die Kosten beispielsweise für Krankengymnastik oder Lymphdrainage sowie für Ergo- und Sprachtherapie.

Hilfsmittel: Hilfsmittel sollen einer drohenden Behinderung vorbeugen, eine bestehende Behinderung ausgleichen oder den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern. Rollatoren, Rollstühle, Hörhilfen, Sehhilfen wie auch Kompressionsstrümpfe unterstützen Personen, ihr Leben möglichst selbstständig fortzuführen.

Fahrkosten: Auch Kosten für Krankenfahrten werden von der Krankenkasse übernommen.
Voraussetzungen:

  • Fahrten sind aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig und wurden vom Arzt verordnet
  • Versicherte haben einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“ (Blindheit) oder „H“ (Hilflosigkeit)
  • Versicherte haben einen Pflegegrad 3, 4 oder 5
  • Es handelt sich um einen Ausnahmefall (zum Beispiel um eine Fahrt mobil beeinträchtigter Personen, die über einen längeren Zeitraum behandelt werden, etwa eine Dialyse oder eine Chemo- und Strahlentherapie); es bedarf der Genehmigung durch die Krankenkasse


Kurzzeitpflege: Reichen die Leistungen der häuslichen Krankenpflege nicht aus und liegt noch keine Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung vor, erbringt die Krankenkasse die erforderliche Kurzzeitpflege für eine Übergangszeit.

Begleitperson: Ist es notwendig, dass Versicherte aus medizinischen Gründen von einer Person im Krankenhaus oder in einer Rehabilitationseinrichtung begleitet werden, so übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten.

Gesetzliche Zuzahlungen: Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen zu verschiedenen Leistungen gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlungen bis zu einer bestimmten Belastungsgrenze (zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen) leisten. Bei chronisch erkrankten Menschen liegt die Grenze bei einem Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen. Die verminderte Zuzahlung muss gesondert bei der Krankenkasse beantragt werden. Wichtig ist der Nachweis der geleisteten Zuzahlungen in Form von Belegen und einer ärztlichen Bescheinigung über die chronische Erkrankung.

Welche Angebote und Leistungen gibt es für pflegende Angehörige?

Sie pflegen bereits einen Angehörigen oder denken darüber nach, die Pflege für einen Angehörigen zu übernehmen? Es gibt eine Vielzahl von Angeboten, die die familiäre Pflege unterstützen und Entlastungsmöglichkeiten bieten. Neben der Beratung stehen pflegenden Angehörigen auch Pflegekurse, Schulungen, Selbsthilfegruppen und Auszeiten sowie eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung zur Verfügung. Weitere Informationen hier.

Ist auch eine 24-Stunden-Versorgung zu Hause möglich?

Reicht eine stundenweise Unterstützung und Begleitung nicht mehr aus stellt sich häufig die Frage, ob eine 24-Stunden-Versorgung auch zu Hause möglich ist. Eine Möglichkeit wäre, einen anerkannten Pflegedienst für eine Versorgung rund um die Uhr zu engagieren. Diese Versorgung kann sehr kostenintensiv werden. Die Einstellung einer ausländischen Haushaltshilfe ergänzend zu einer Pflegekraft könnte an dieser Stelle für einige Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine Alternative darstellen. Zu beachten ist, dass die betroffenen Frauen für ihre Tätigkeit angemessen bezahlt, sozial- und krankenversichert werden und arbeitsschutzrechtliche Rahmenbedingungen eingehalten werden.
Weitere Informationen und Vermittlungsagenturen finden Sie hier.

In diesem Fall bin ich für die Finanzierung der Unterstützung selbst verantwortlich.

Was kann ich tun, wenn die Voraussetzungen für einen Pflegegrad nicht vorliegen, ich aber trotzdem Hilfe benötige?

Bin ich finanziell dazu nicht in der Lage, kann ich einen Antrag auf Übernahme ambulanter Pflegeleistungen beim örtlichen Sozialamt, auf Übernahme stationärer Pflegeleistungen beim Sozialamt des Kreises Paderborn stellen.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zum Leistungsumfang der Hilfe zur Pflege finden Sie hier.

Wie kann ich für den Fall vorsorgen, dass ich nicht mehr für mich selbst entscheiden kann?

Eine Krankheit kann jeden in eine Situation bringen, in der er außerstande ist, für sich selbst zu entscheiden. Auch wenn Angehörige um die Wünsche des jeweils anderen wissen, können sie nicht rechtsverbindlich entscheiden und tätig werden. Dafür benötigen sie eine Vertretungsmacht.

Die Vorsorgevollmacht dient dazu, eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens für den Fall zu bevollmächtigen, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, bestimmte rechtliche Angelegenheiten selbst zu regeln, z. B. finanzielle Dinge, gesundheitliche Belange, Behörden- und Wohnungsangelegenheiten. Die Vorsorgevollmacht gibt Ihnen die Möglichkeit, die Bestellung eines Betreuers oder einer Betreuerin durch das Betreuungsgericht zu vermeiden. Die Erteilung einer Vollmacht setzt Geschäftsfähigkeit voraus, d. h. sie muss rechtzeitig erstellt werden. Es gilt zu beachten, dass Ehepartner*innen und Kinder nicht automatisch vertretungsberechtigt sind.

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie im Voraus festlegen, wen das Gericht als rechtlichen Betreuer oder Betreuerin bestellen soll. Genauso kann bestimmt werden, wer auf keinen Fall für eine rechtliche Betreuung infrage kommt. Soweit das Gericht also ein Betreuungsverfahren einleiten muss, hat es solche Wünsche zum/zur Betreuer*in zu berücksichtigen.

In einer Patientenverfügung trifft man bestimmte Entscheidungen im Bereich der medizinischen Versorgung im Voraus für den Fall, dass man später nicht mehr in der Lage ist, diese Entscheidung wirksam zu treffen. Mit einer Patientenverfügung können Sie für den Fall Ihrer späteren Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen, ob Sie in bestimmten Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligen oder diese untersagen. Es empfiehlt sich, die Verfügung mit dem Arzt Ihres Vertrauens zu beraten.

Die Betreuungsstelle des Kreises Paderborn hält eine umfassende Informationsbroschüre mit Hinweisen und Formulierungshilfen zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung mit entsprechenden Vordrucken bereit.

Wie kann ich sicher gehen, dass meine Wünsche nach meinem Tod umgesetzt werden?

Über den eigenen Tod denken die meisten nur ungern nach, geschweige denn darüber, was aus ihrem Erbe wird. Ein Testament braucht allerdings jeder, der sein Vermögen nach eigenen Wünschen verteilen will.

Notariell aufgesetztes Testament
Das öffentliche, vor einem Notar mündlich erklärte, gebührenpflichtige Testament bietet den Vorteil, dass der Notar sachkundig berät und über die Konsequenzen der geplanten Verfügung aufklärt. Das Testament wird beim Amtsgericht hinterlegt. Zweifel darüber, ob überhaupt ein Testament vorliegt, ob es echt ist oder wie es zu verstehen ist, können in der Regel nicht aufkommen.

Eigenhändiges Testament
Ohne Kosten kann man auch selbst ein Testament aufsetzen. Hierfür muss der gesamte Text eigenhändig niedergeschrieben werden. Das Schriftstück muss mit Ort, Datum versehen und mit Vor- und Nachnamen unterschrieben werden. Das Testament kann zu Hause verwahrt oder sicherheitshalber bei einem Notar hinterlegt werden.

Gemeinsames Testament von Ehegatten

Das Gesetz ermöglicht es Ehegatten, ein gemeinschaftliches Testament, das für den Tod eines jeden Ehegatten gilt, entweder in eigenhändiger oder notarieller Form zu verfassen. Es reicht aus, wenn ein Ehegatte das Schriftstück handschriftlich niederschreibt und beide Ehegatten mit Vor- und Nachnamen unterschreiben.

Worum muss ich mich als Angehörige/r bei einem Todesfall kümmern?

Bei einem Todesfall macht es die persönliche Trauer oft schwer, klare Gedanken über die zu erledigenden Formalitäten zu fassen. Die Nachfolgende Checkliste könnte dabei helfen:

  1.  Arzt benachrichtigen, der den Totenschein ausstellt.
  2.  Nächste Angehörige unterrichten.
  3. Meldung des Todesfalls spätestens am folgenden Werktag beim Standesamt.
  4. Grabstelle besorgen und beim Pfarramt unter Vorlage der Beerdigungserlaubnis, die das Standesamt ausstellt, die Beerdigung anmelden.
  5. Bestattungsinstitut einschalten.
  6. Benachrichtigung der gesetzlichen und privaten Versicherungsträger (Rentenversicherung, Lebensversicherung, Sterbekasse, Krankenkasse).
  7. Abgabe des Testaments beim Nachlassgericht.
  8. Todesanzeige aufgeben.
  9. Kündigung laufender Verträge, Benachrichtigung von Vereinen, Verbänden, Organisationen, denen der/die Verstorbene angehört hat
 
 
 

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Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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