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Ein Mensch braucht Pflegehilfe

Zeichnung von einer Pflegeperson vor einem grünen Auto

Jemand von den Krankenkassen stellt fest:

So viel Pflege braucht eine Person.

Es gibt verschiedene Pflegegrade.

Die Pflegegrade gehen von 1 bis 5.

Zeichnung einer Checkliste

Das sind die Pflegegrade

  • Pflegegrad 1: Die Person braucht nur wenig Hilfe.
    Die Person kann viele Sachen allein machen. 
  • Pflegegrad 2: Die Person braucht etwas mehr Hilfe.
    Die Person braucht Hilfe im Alltag und in der Pflege.
  • Pflegegrad 3: Die Person braucht viel Hilfe.
    Die Person braucht viel Hilfe im Alltag und in der Pflege.
  • Pflegegrad 4: Die Person braucht sehr viel Pflege und Unterstützung.
    Die Person kann nur wenige Sachen allein machen.
  • Pflegegrad 5: Die Person braucht in allen Bereichen Hilfe und Pflege.
    Die Person braucht die Hilfe am Tag und auch in der Nacht.
    Die Person kann nur sehr wenige Sachen allein machen.

Mehr Infos zu den Leistungen von der Pflegekasse

Sie möchten mehr über die Leistungen von der Pflegekasse wissen?

Sie möchten vielleicht einen Antrag stellen?

Dann klicken Sie auf die blaue Schrift:

Pflegeportal

Lesen Sie Häufig gestellte Fragen.

Die Fragen und Antworten sind nicht in Leichter Sprache.

 

Antrag auf Sozial·hilfe

Die Hilfe für Pflege heißt:

pflegerische Versorgung.

Zeichnung eines großen GeldhaufensDie Kosten für die pflegerische Versorgung werden bezahlt:

  • von dem Einkommen der Person
  • von dem Vermögen der Person
  • und von der Pflegekasse.

 

Die Kosten für die pflegerische Versorgung sind zu hoch?

Dann kann die pflege·bedürftige Person einen Antrag

auf Sozial·hilfe stellen.

Zeichnung von einem hohen Haus mit der Aufschrift Amt

Die pflege·bedürftige Person informiert das Sozial·amt:

  • mit einem Brief.
  • oder mit einer E-Mail.

Die Person kann auch beim Sozialamt anrufen.

Zeichnung von einer Urkunde

Diese Dinge braucht das Sozial·amt

  • den Antrag auf Sozial·hilfe
  • eine Bestellungs·urkunde oder eine Vollmacht

Die Bestellungs·urkunde und die Vollmacht sind Papiere.

In den Papieren steht:

Eine andere Person darf den Antrag für mich stellen.

Sie stellen den Antrag selbst?

Zeichnung einer ChecklisteDann brauchen Sie die Papiere nicht.

  • den Brief von der Pflegekasse oder das Pflege·gutachten.

    In dem Pflege·gutachten steht:

Die Person braucht Pflege.

Die Person hat den Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5.

  • ein Papier über das Einkommen und das Vermögen von der Person
  • das Papier über das Einkommen und das Vermögen sagt:

So viel Geld bekommt die Person jeden Monat.

Und so viel Geld hat die Person gespart oder ge·erbt.

  • Zeichung einer GeldübergabeBelege über Ausgaben und besondere Belastungen.

    Das sind Papiere.

    In den Papieren steht:

So viel Geld gibt die Person jeden Monat aus.

So viel Geld braucht die Person für andere Dinge.
Zum Beispiel:

  • Die Person muss jeden Monat Schulden abzahlen.


Zeichnung von einem hohen Haus mit der Aufschrift AmtBitte sprechen Sie mit einem Mitarbeiter vom Sozialamt.

Fragen Sie:

Braucht das Sozial·amt noch mehr Papiere von mir?

Welche Papiere braucht das Sozial·amt?

Alle Papiere müssen beim Sozial·amt sein.

Erst dann be·arbeitet das Sozial·amt den Antrag.

Zeichnung von einer Pflegeperson die vor einer Tür steht und klingelt

Das sind die Leistungen von der Pflege

  • Pflege in der eigenen Wohnung
  • Tages·pflege und Nacht·pflege
  • Kurz·zeit·pflege
  • Pflege in einem Wohn·heim
  • Pflege·wohngemeinschaften
  • Umbau der Wohnung.
Zeichnung von einer Pflegeperson vor einem grünen Auto

Ambulante Pflege

Sie leben in Ihrer Wohnung.

Ihre Familie pflegt Sie.

Oder ein Pflege·dienst pflegt Sie.

Diese Leistungen bietet die Pflege·versicherung:

  • Pflege·geld
    Mit dem Geld kann die pflege·bedürftige Person einen Verwandten für die Pflege bezahlen.
  • Pflege·sachleistungen
    Damit bezahlt die pflege·bedürftige Person den Pflege·dienst.
  • Tages·pflege
    Sie sind am Tag in einer Pflege·einrichtung.
    Aber abends und in der Nacht sind Sie zu Hause.

Zeichnung von einer Liste

Mehr Infos

Sie wollen mehr über die Leistungen von der Pflegekasse wissen?

Dann klicken Sie bitte auf die blaue Schrift:

Pflegeportal

Auf der Seite Pflegeportal gibt es:

  • eine Liste von Pflege·anbietern
  • eine Liste von Anbietern mit zusätzlichen Angeboten.

Mehr Infos bekommen Sie bei der Pflege·beratung.

Klicken Sie auf die blaue Schrift:

Zeichnung von zwei Personen in einer Beratungssituation

Pflegeberatung

Auf der Seite Pflege·beratung finden Sie Kontakte.

Das sind die Adressen von den Mitarbeitern der Pflege·beratung.

Die Mitarbeiter beantworten Ihre Fragen.

Zeichnung von einer Geldübergabe

Kosten

Die Pflege·kasse zahlt die Kosten für die Hilfen.

Manchmal reicht das Geld von der Pflege·kasse nicht.

Dann können Sie einen Antrag stellen.

Sie schreiben in den Antrag:

Ich brauche mehr Geld für meine Pflege.

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
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