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Aufgaben und Ziele der Gleichstellungsarbeit

Die Gleichstellungsbeauftragten wirken mit bei allen Vorhaben und Maßnahmen der jeweiligen Verwaltungen und deren politischen Gremien, die Auswirkungen auf die Gleichstellung und Gleichbehandlung von Frauen und Männern haben! (Foto: Gina Sanders / Fotolia)

Ziel der Gleichstellungsarbeit

Gleichberechtigung / Chancengleichheit von Frauen und Männern ist das Ziel.

Gleichstellungspolitik und Gleichstellungsarbeit ist der Weg zum Ziel! Sie ist in der Ausgestaltung immer Ergebnis von Diskussions-, Verhandlungs-, Aushandlungs- und Entscheidungsprozessen.

Die Gleichstellung von Frau und Mann, egal ob in gesellschaftlicher oder privater Hinsicht, ist im Ergebnis so gut, wie jede und jeder Einzelne von uns daran beteiligt ist und mitwirkt.

Gesetzliche Grundlagen

„Der Staat fördert die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ (Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz)

Konkretisiert werden diese Aufgaben in weiteren Gesetzen. Der Handlungsauftrag für alle gleichstellungsrelevanten Vorhaben organisatorischer und personeller Art innerhalb der Verwaltung ergibt sich aus dem Landesgleichstellungsgesetz NRW und der Kreis- bzw. Gemeindeordnung NRW.

Aufgaben

Gleichstellungsbeauftragte wirken mit bei bei allen Vorhaben und Maßnahmen der jeweiligen Verwaltung und der entsprechenden politischen Gremien,

  • die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung / Gleichstellung von Frau und Mann haben
  • die die Anerkennung der gleichberechtigten Stellung von Frau und Mann in der Gesellschaft betreffen
  • die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer beinhalten
  • die die Belange von Frauen berühren
  • die die Verbesserung der beruflichen Situation der in der Kreisverwaltung Paderborn beschäftigten Frauen betreffen

Sie fördern durch Beratung und Unterstützung sowie durch eigene Initiativen

  • den Gleichstellungsauftrag
  • die Verbesserung der beruflichen Stellung der Frau bzw. Beseitigung von Benachteiligung (siehe auch Frauenförderplan)
  • die Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Zu den Gleichstellungsangelegenheiten gehören folgende Aufgaben:

  • Ansprechpersonin in Fragen der Gleichstellung
  • Beratung und Information der Verwaltungsführung, aller Ämter und Sachgebiete, sowie der Gremien des Rates / des Kreistages in gleichstellungsrelevanten Fragen
  • Mitbestimmung in verwaltungsinternen und externen Gremien und Ausschüssen
  • Mitbestimmung bei allen organisatorischen und personalwirtschaftlichen Maßnahmen der jeweiligen Verwaltung (Gleichstellungsaufgaben betreffend)
  • Mitarbeit bei Weiterentwicklung und Umsetzung des Frauenförderplanes
  • Konzeption und Durchführung von Informationsveranstaltungen
  • Mitarbeit in verschiedenen Arbeitskreisen

Als „Informationsanlaufstelle“ können auch Broschüren / Infos unterschiedlichster Art eingeholt werden.

Gleichstellungsbeauftragte unterliegen der Schweigepflicht, d.h. grundsätzlich werden alle Gespräche vertraulich behandelt.

  • Gleichstellungsthemen

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    Das Grundgesetz hält fest: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" Gleichstellungsbeauftragte helfen strukturell mit, dass dieses Grundrecht verwirklicht wird. Gleichstellungsarbeit beschäftigt ...

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  • Aktionstage

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    Hier finden Sie Informationen über festgesetze Aktions- und Gedenktage zum Thema Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen und Männern.

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  • Gleichstellungsarbeit vor Ort

    Gleichstellungsarbeit vor Ort

    Hier finden Sie Informationen, Dokumente und Links zur Gleichstellungsarbeit im Kreis Paderborn

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Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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