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28. Oktober 2021

75 Neuinfektionen, 28 weitere Genesene, aktuell sind 366 Menschen mit dem Coronavirus infiziert

NRW-Schulministerium teilt mit: Ab dem 2. November entfällt das Tragen einer Maske am festen Sitzplatz in Schulen

CoronaUpdate Headerbild mit einem dargesteltem Virus
Corona-Update vom 28. Oktober 2021 Foto: © iStock.com/ BlackJack3D

75 neue Corona-Fälle sind laut Lagebericht des Kreises Paderborn gegenüber dem Vortag dazu gekommen, Stand: 28. Oktober, 11 Uhr. 28 weitere Corona-Erkrankte haben eine akute Infektion überstanden und gelten als genesen. Unterm Strich sind aktuell 366 Menschen im Kreis Paderborn mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert (aktive Fälle). Es gibt keine lokalen Hotspots im Kreis Paderborn, das Ausbruchsgeschehen ist diffus.

Die 7-Tage-Inzidenz für den Kreis Paderborn steigt nach Angaben des Robert Koch-Instituts auf 69,1, Stand 28. Oktober. 23 Corona-Erkrankte müssen derzeit im Krankenhaus, fünf von ihnen intensivmedizinisch behandelt werden. 1.508 Personen befinden sich in Quarantäne.

Das Corona-Geschehen im Kreis Paderborn im Überblick:

Grafiktabelle der bestätigten Fälle, der Todesfälle, der Genesenen und der aktiven Fälle eingeteilt in Städten und Gemeinden des Kreises Paderborn © Kreis Paderborn 
Grafiktabelle der bestätigten Fälle, der Todesfälle, der Genesenen und der aktiven Fälle eingeteilt in Städten und Gemeinden des Kreises Paderborn © Kreis Paderborn

Aufhebung der Maskenpflicht am Sitzplatz in Schulen ab dem 2. November

Die Landesregierung hat entschieden, die Maskenpflicht in den Schulen für alle Jahrgänge ab dem 2. November auch in den Unterrichtsräumen am Sitzplatz aufzuheben.

Ab dem 2. November gelten an den Schulen in Nordrhein-Westfalen folgende Regelungen:

  • Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
  • Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.
  • Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.
  • Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.
  • Für das schulische Personal entfällt die Maskenpflicht auch bei Konferenzen und Besprechungen im Lehrerzimmer am festen Sitzplatz.
  • Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.
  • Die bekannten Regelungen zur sogenannten „Freitestung“ von engen Kontaktpersonen gelten fort. Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.
  • Das regelmäßige Testen bleibt ein wichtiger Bestandteil der Schutzmaßnahmen. Bis zum Beginn der Weihnachtsferien wird in den Grund- und Förderschulen pro Woche zweimal mit dem PCR-Pooltestverfahren getestet, in den weiterführenden Schulen dreimal mit Antigen-Selbsttests. Auch an den eingeübten und bewährten Schutzmaßnahmen wie Lüften und Einhalten der Hygieneregeln muss weiterhin festgehalten werden.

Quelle: Schulministerium NRW

Wenn Sie weitere Fragen haben,

wenden Sie sich bitte an das Infotelefon des Gesundheitsamtes,
 05251 308-3333,
erreichbar Mo-Fr von 9 bis 16 Uhr, Sa von 12 bis 16 Uhr.

 
 
 

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