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22. März 2021

Wie es mit dem Impfen weitergeht und wer derzeit impfberechtigt ist

Neuer Impferlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Menschen mit Vorerkrankungen, die in der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit unter § 3, „Schutzimpfungen mit hoher Priorität“, also Stufe 2, aufgeführt sind, z.B. Personen nach Organtransplantation, mit Demenz, Depressionen, chronischen Lebererkrankungen oder auch Lungenerkrankungen, können zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Impfangebot erhalten.

Auch Kontaktpersonen von Schwangeren sind derzeit noch nicht impfberechtigt. Darauf weist das Paderborner Kreisgesundheitsamt hin, welches zurzeit mit Attesten von Ärzten geflutet wird, die Menschen mit Vorerkrankungen eine Höherstufung bescheinigen.

„Bitte diese Atteste auch nicht dem Gesundheitsamt schicken. Es macht schlicht keinen Sinn“, betont die stellvertretende Leiterin des Paderborner Kreisgesundheitsamtes, Dr. Wiebke Jensen.

Die Reihenfolge der Impfungen ist in einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt, die im Wesentlichen auf der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut aufbaut. Diese Priorisierung ist notwendig, weil zunächst nicht ausreichend Impfstoff zu Verfügung steht, um alle Menschen zu impfen, die das wünschen. Im Moment werden im Impfzentrum in der Sälzerhalle in Salzkotten nur Menschen mit höchster Priorität (Stufe 1) und priorisierte Berufsgruppen geimpft.

Wer welchen Impfstoff bekommt, ist ebenfalls klar geregelt. Es gibt keine Wahlfreiheit. Sollte genügend Impfstoff zu Verfügung stehen, könnte sich das ändern.

Doch bis dahin gilt: „Impfberechtigte, die den angebotenen Impfstoff nicht wollen, haben natürlich die Möglichkeit, zu warten, sollten sich das aber gut überlegen“, betont Dr. Wiebke Jensen.


Der neue Impferlass des MAGS beinhaltet eine Reihe von weiteren Regelungen:

  • Impfungen in (teil-)stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe und in Werkstätten für Menschen mit Behinderung erfolgen ab sofort mit dem Impfstoff der Firma Moderna. Dies gilt sowohl für Impfungen der Beschäftigten als auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beziehungsweise der Bewohnerinnen und Bewohner.Aufgrund einer Anpassung der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes wird bei neu vereinbarten Terminen der Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfungen bei den Impfstoffen der Firmen Moderna und BioNTech auf sechs Wochen angepasst.

Das Land NRW geht davon aus, dass ab Anfang April Menschen über 70 Jahre ein Impfangebot unterbreitet werden kann. Aufgrund der sehr großen Gruppe der über 70-Jährigen (landesweit sind das laut MAGS rund 1,6 Millionen) werde deshalb derzeit ein stufenweises Vorgehen abgestimmt, heißt es in einer Pressemitteilung des MAGS vom 22. März.

 
 
 

Sie möchten wissen, ob Ihnen bereits ein Impfangebot gemacht werden kann?

Informationen hierzu finden Sie auf unseren Impfsonderseiten: www.kreis-paderborn.de/impfen.

 
 

Wenn Sie weitere Fragen haben,

wenden Sie sich bitte an das Infotelefon des Gesundheitsamtes,
 05251 308-3333,
erreichbar Mo-Fr von 9 bis 16 Uhr, Sa von 12 bis 16 Uhr.

 
 
 

Kontakt

Frau PitzStabsstelle Interne Kommunikation

Tel. 05251 308-9800
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Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

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