22. März 2021
Neuer Impferlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Menschen mit Vorerkrankungen, die in der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit unter § 3, „Schutzimpfungen mit hoher Priorität“, also Stufe 2, aufgeführt sind, z.B. Personen nach Organtransplantation, mit Demenz, Depressionen, chronischen Lebererkrankungen oder auch Lungenerkrankungen, können zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Impfangebot erhalten.
Auch Kontaktpersonen von Schwangeren sind derzeit noch nicht impfberechtigt. Darauf weist das Paderborner Kreisgesundheitsamt hin, welches zurzeit mit Attesten von Ärzten geflutet wird, die Menschen mit Vorerkrankungen eine Höherstufung bescheinigen.
„Bitte diese Atteste auch nicht dem Gesundheitsamt schicken. Es macht schlicht keinen Sinn“, betont die stellvertretende Leiterin des Paderborner Kreisgesundheitsamtes, Dr. Wiebke Jensen.
Die Reihenfolge der Impfungen ist in einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt, die im Wesentlichen auf der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut aufbaut. Diese Priorisierung ist notwendig, weil zunächst nicht ausreichend Impfstoff zu Verfügung steht, um alle Menschen zu impfen, die das wünschen. Im Moment werden im Impfzentrum in der Sälzerhalle in Salzkotten nur Menschen mit höchster Priorität (Stufe 1) und priorisierte Berufsgruppen geimpft.
Wer welchen Impfstoff bekommt, ist ebenfalls klar geregelt. Es gibt keine Wahlfreiheit. Sollte genügend Impfstoff zu Verfügung stehen, könnte sich das ändern.
Doch bis dahin gilt: „Impfberechtigte, die den angebotenen Impfstoff nicht wollen, haben natürlich die Möglichkeit, zu warten, sollten sich das aber gut überlegen“, betont Dr. Wiebke Jensen.
Das Land NRW geht davon aus, dass ab Anfang April Menschen über 70 Jahre ein Impfangebot unterbreitet werden kann. Aufgrund der sehr großen Gruppe der über 70-Jährigen (landesweit sind das laut MAGS rund 1,6 Millionen) werde deshalb derzeit ein stufenweises Vorgehen abgestimmt, heißt es in einer Pressemitteilung des MAGS vom 22. März.
Informationen hierzu finden Sie auf unseren Impfsonderseiten: www.kreis-paderborn.de/impfen.
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