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Ukraine-Krise: Fortgeltung des vorübergehenden Schutzes bis zum 04. März 2026

Die Europäische Union hat den gewährten vorübergehenden Schutz für Vertriebene aus der Ukraine bis zum 04.03.2026 verlängert.
Durch die Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltsfortgeltungsverordnung (1. UkraineAufenthÄndFGV) werden Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 AufenthG, die am 1. Februar 2025 gültig sind, werden automatisch bis zum 4. März 2026 verlängert.

Aufgrund der beschlossenen Fortgeltungsfiktion muss kein Antrag auf die Verlängerung des Aufenthaltstitels gestellt werden.
Es ist auch keine Vorsprache bei der Ausländerbehörde erforderlich.
Eine Bescheinigung über die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis oder eine neue Karte werden grundsätzlich nicht ausgestellt. Es wird daher gebeten, von solchen Anfragen abzusehen.

Nicht-ukrainische Drittstaatsangehörige, die zum Stichtag 24. Februar 2022 ein lediglich befristetes Aufenthaltsrecht in der Ukraine hatten, sind von der Fortgeltungsfiktion nicht mehr mitumfasst und werden mit Ablauf des 4. März 2025 ausreisepflichtig. Ob ein nicht-ukrainischer Drittstaatsangehöriger auf der Grundlage des vorübergehenden Schutzes weiterhin aufenthaltsberechtigt ist, wird von Amtswegen geprüft. Ausländische Personen, deren Aufenthaltsrecht mit dem 04. März 2025 abläuft, werden von der Ausländerbehörde schriftlich kontaktiert und über die weitere Vorgehensweise informiert.

 
 

Ausländerangelegenheiten

Der Kreis Paderborn ist zuständig für aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten der Ausländerinnen/Ausländer, die sich im Kreisgebiet Paderborn aufhalten.

Die Ausländerbehörde des Kreises Paderborn befindet sich in neuen Räumlichkeiten in der Rathenaustraße 28a.

Ausländerinnen/Ausländer mit Wohnsitz im Stadtgebiet Paderborn wenden sich an die Stadtverwaltung Paderborn, Am Hoppenhof 33, 05251 88 - 0.

Zuständigkeiten

Aufenthaltserlaubnis

Teamleitung
Herr Felbel
Tel.: 05251 / 308-3224
abh.team2@kreis-paderborn.de
A-Als

Herr Strathaus
Tel.: 05251 / 308-3212
abh.team2@kreis-paderborn.de
Alt - E
Herr Schäfer
Tel.: 05251 / 308-3217
abh.team2@kreis-paderborn.de

Frau Koch
Tel.: 05251 / 308-3210
abh.team2@kreis-paderborn.de
F- H
Herr Kramer
Tel.: 05251 / 308-3225
abh.team2@kreis-paderborn.de
I - Mar
Frau Thielmann
Tel.: 05251 / 308-3216
abh.team2@kreis-paderborn.de
Mas - R
Herr Heinrichsmeier
Tel.: 05251 / 308-3215
abh.team2@kreis-paderborn.de
S - Z

Frau Salmen
Tel.: 05251 / 308-3213
abh.team2@kreis-paderborn.de

Verpflichtungserklärungen, X-EMA, Aktenhaltung

Frau Dück
Tel.: 05251 / 308-3214
dueckm@kreis-paderborn.de

Anfragen zu ukrainischen Flüchtlingen

Frau Kerstan
Tel.: 05251 / 308-3249
ukraine@kreis-paderborn.de

Info + Aushändigung eAT

Frau Kerstan
Tel.: 05251 / 308-3249
kerstanv@kreis-paderborn.de
Herr Daniel
Tel.: 05251 / 308-3248
danielm@kreis-paderborn.de

Aufenthaltsgestattungen

A - N
Frau HellmannTel.: 05251 / 308-3247
hellmanns@kreis-paderborn.de
O - Z
Frau DückTel.: 05251 / 308-3214
dueckm@kreis-paderborn.de

Duldungen

Teamleitung
UMA
Frau Klaaßen
Tel.: 05251 / 308-3255
klaassenk@kreis-paderborn.de
A - G
Herr KaltschmidtTel.: 05251 / 308-3256
abh.team1@kreis-paderborn.de
H - M
Frau Bannasch
Tel.: 05251 / 308-3211
abh.team1@kreis-paderborn.de
N - Z
Herr Folz
Tel.: 05251 / 308-3257
abh.team1@kreis-paderborn.de

Einbürgerung

A - HFrau   Gabriel

Mo - Do 08:30 Uhr - 13:00 Uhr
Tel.: 05251 / 308-3259
gabriels@kreis-paderborn.de
I - ZFrau Haase


Tel.: 05251 / 308-3258
haasec@kreis-paderborn.de

Frau Kleine

Mo - Fr 08:30 Uhr - 13:00 Uhr
Tel.: 05251 / 308-3219
kleineb@kreis-paderborn.de

Frau Atlassi
Tel.: 05251 / 308-3229
atlassib@kreis-paderborn.de

Die wichtigsten Dienstleistungen:

  • Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln für Angehörige der Staaten, die nicht der Europäischen Union angehören und zwar in Form des elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) - siehe unten...
  • Ausstellung von Reiseausweisen, Ausweisersatzpapieren und Duldungen
  • Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen im Asylverfahren
  • Durchführung von Visa-Verfahren in Zusammenarbeit mit den deutschen Auslandsvertretungen für einen längerfristigen oder dauerhaften Aufenthalt in Deutschland (Familienzusammenführung, Eheschließung, Arbeitsaufenthalt, Au-Pair-Aufenthalt)
  • Entgegennahme von Verpflichtungserklärungen (Besuchseinladungen)
    Hierfür ist die persönliche Vorsprache der Verpflichtungsgeberin/des Verpflichtungsgebers zwingend erforderlich!
    Voraussetzung für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist der Nachweis über ein ausreichendes regelmäßiges Einkommen bzw. die Hinterlegung einer Kaution auf einem Sparbuch.
    Folgende Unterlagen werden für die Entgegennahme einer Verpflichtungserklärung benötigt:
    • Identitätsnachweis der Gastgeberin/des Gastgebers (z. B. Pass oder Personalausweis)
    • die Personalien und die Heimatadresse der Besucherin/des Besuchers
    • Einkommensnachweise der Gastgeberin/des Gastgebers von den letzten drei Monaten (z. B. Lohnabrechnungen), bei Selbstständigen eine vorläufige Einkommensbescheinigung vom Steuerberater.

Für Dienstleistungen der Ausländerbehörde sind regelmäßig Gebühren zu entrichten. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es Gebührenermäßigungen und Gebührenbefreiungen. Die Gebühr für die Verpflichtungserklärung beträgt 29,00 Euro.


Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

Die Aufenthaltserlaubnisse, Niederlassungserlaubnisse und Aufenthaltskarte pp. werden in Form des eAT ausgestellt.

Der eAT wird nach seiner Beantragung bei der Ausländerbehörde von der Bundesdruckerei in Berlin erstellt, wodurch es zu längeren Bearbeitungszeiten kommt.

Generell ist eine persönliche Vorsprache der Antragsteller ab dem 6. Lebensjahr erforderlich, da auch Fingerabdrücke für den eAT erfasst werden müssen. Ferner muss das Foto biometrietauglich sein.

Weitere Informationen sind beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhältlich.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat auch Flyer zur Information über den eAT in mehreren Sprachen herausgegeben.

Amt
Ordnungsamt
Straße
Aldegreverstr. 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 3248/ - 3249
Telefax
05251 308 - 893298
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Außenstelle Rathenaustraße 28 A,
Lageplan
Lageplan ansehen
Montag: 08.30–12.00 Uhr
Dienstag: 08.30–12.00 Uhr
Mittwoch: 08.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag: 08.30–12.00 Uhr

Bearbeitung nur nach vorheriger Terminvereinbarung!

Ansprechperson

für allgemeine Auskünfte

Frau Kerstan
Ordnungsamt

Tel. 05251 308-3229
Fax 05251 308-893248
E-Mail-Adresse E-Mail senden
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Herr Daniel
Ordnungsamt

Tel. 05251 308-3248
Fax 05251 308-3298
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Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
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Vorbildliches Europa-Engagement als „Europaaktive Kommunen“