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Die Europäische Union hat den gewährten vorübergehenden Schutz für Vertriebene aus der Ukraine bis zum 04.03.2026 verlängert.
Durch die Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltsfortgeltungsverordnung (1. UkraineAufenthÄndFGV) werden Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 AufenthG, die am 1. Februar 2025 gültig sind, werden automatisch bis zum 4. März 2026 verlängert.
Aufgrund der beschlossenen Fortgeltungsfiktion muss kein Antrag auf die Verlängerung des Aufenthaltstitels gestellt werden.
Es ist auch keine Vorsprache bei der Ausländerbehörde erforderlich.
Eine Bescheinigung über die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis oder eine neue Karte werden grundsätzlich nicht ausgestellt. Es wird daher gebeten, von solchen Anfragen abzusehen.
Nicht-ukrainische Drittstaatsangehörige, die zum Stichtag 24. Februar 2022 ein lediglich befristetes Aufenthaltsrecht in der Ukraine hatten, sind von der Fortgeltungsfiktion nicht mehr mitumfasst und werden mit Ablauf des 4. März 2025 ausreisepflichtig. Ob ein nicht-ukrainischer Drittstaatsangehöriger auf der Grundlage des vorübergehenden Schutzes weiterhin aufenthaltsberechtigt ist, wird von Amtswegen geprüft. Ausländische Personen, deren Aufenthaltsrecht mit dem 04. März 2025 abläuft, werden von der Ausländerbehörde schriftlich kontaktiert und über die weitere Vorgehensweise informiert.
Der Kreis Paderborn ist zuständig für aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten der Ausländerinnen/Ausländer, die sich im Kreisgebiet Paderborn aufhalten.
Die Ausländerbehörde des Kreises Paderborn befindet sich in neuen Räumlichkeiten in der Rathenaustraße 28a.
Ausländerinnen/Ausländer mit Wohnsitz im Stadtgebiet Paderborn wenden sich an die Stadtverwaltung Paderborn, Am Hoppenhof 33, 05251 88 - 0.
Teamleitung | Herr Felbel | Tel.: 05251 / 308-3224 abh.team2@kreis-paderborn.de |
A-Als | Herr Strathaus | Tel.: 05251 / 308-3212 abh.team2@kreis-paderborn.de |
Alt - E | Herr Schäfer | Tel.: 05251 / 308-3217 abh.team2@kreis-paderborn.de |
Frau Koch | Tel.: 05251 / 308-3210 abh.team2@kreis-paderborn.de | |
F- H | Herr Kramer | Tel.: 05251 / 308-3225 abh.team2@kreis-paderborn.de |
I - Mar | Frau Thielmann | Tel.: 05251 / 308-3216 abh.team2@kreis-paderborn.de |
Mas - R | Herr Heinrichsmeier | Tel.: 05251 / 308-3215 abh.team2@kreis-paderborn.de |
S - Z | Frau Salmen | Tel.: 05251 / 308-3213 abh.team2@kreis-paderborn.de |
Frau Dück | Tel.: 05251 / 308-3214 dueckm@kreis-paderborn.de |
Frau Kerstan | Tel.: 05251 / 308-3249 ukraine@kreis-paderborn.de |
Frau Kerstan | Tel.: 05251 / 308-3249 kerstanv@kreis-paderborn.de |
Herr Daniel | Tel.: 05251 / 308-3248 danielm@kreis-paderborn.de |
A - N | Frau Hellmann | Tel.: 05251 / 308-3247 hellmanns@kreis-paderborn.de |
O - Z | Frau Dück | Tel.: 05251 / 308-3214 dueckm@kreis-paderborn.de |
Teamleitung UMA | Frau Klaaßen | Tel.: 05251 / 308-3255 klaassenk@kreis-paderborn.de |
A - G | Herr Kaltschmidt | Tel.: 05251 / 308-3256 abh.team1@kreis-paderborn.de |
H - M | Frau Bannasch | Tel.: 05251 / 308-3211 abh.team1@kreis-paderborn.de |
N - Z | Herr Folz | Tel.: 05251 / 308-3257 abh.team1@kreis-paderborn.de |
A - H | Frau Gabriel Mo - Do 08:30 Uhr - 13:00 Uhr | Tel.: 05251 / 308-3259 gabriels@kreis-paderborn.de |
I - Z | Frau Haase | Tel.: 05251 / 308-3258 haasec@kreis-paderborn.de |
Frau Kleine Mo - Fr 08:30 Uhr - 13:00 Uhr | Tel.: 05251 / 308-3219 kleineb@kreis-paderborn.de | |
Frau Atlassi | Tel.: 05251 / 308-3229 atlassib@kreis-paderborn.de |
Die wichtigsten Dienstleistungen:
Für Dienstleistungen der Ausländerbehörde sind regelmäßig Gebühren zu entrichten. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es Gebührenermäßigungen und Gebührenbefreiungen. Die Gebühr für die Verpflichtungserklärung beträgt 29,00 Euro.
Die Aufenthaltserlaubnisse, Niederlassungserlaubnisse und Aufenthaltskarte pp. werden in Form des eAT ausgestellt.
Der eAT wird nach seiner Beantragung bei der Ausländerbehörde von der Bundesdruckerei in Berlin erstellt, wodurch es zu längeren Bearbeitungszeiten kommt.
Generell ist eine persönliche Vorsprache der Antragsteller ab dem 6. Lebensjahr erforderlich, da auch Fingerabdrücke für den eAT erfasst werden müssen. Ferner muss das Foto biometrietauglich sein.
Weitere Informationen sind beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhältlich.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat auch Flyer zur Information über den eAT in mehreren Sprachen herausgegeben.
Montag: | 08.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
für allgemeine Auskünfte
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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