Der Kreis Paderborn ist als Untere Jagdbehörde zuständig für den Vollzug des Bundes- und Landesjagdgesetzes NRW.
Dabei werden insbesondere folgende Dienstleistungen angeboten:
Aktueller Hinweis zur Jagdscheinverlängerung
Aufgrund des derzeitigen Corona-Virusgeschehens ist bis auf Weiteres eine persönliche Vorsprache bei der Unteren Jagdbehörde des Kreises Paderborn zur Jagdscheinverlängerung nicht möglich. Deshalb erfolgt derzeit, längstens bis Ende des Jahres 2021, ausnahmsweise die Jagdscheinverlängerung und -erteilung ohne ein persönliches Erscheinen des Antragsstellenden bei der Unteren Jagdbehörde-
Zur Antragsbearbeitung sind folgende Unterlagen auf dem Postweg zu übersenden:
• ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Jagdscheinerteilung mit
Datenschutzerklärung
• Original der Bestätigung über das Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung
des Versicherungsunternehmens,
• Ihr letzter Jagdschein; sofern auf den Seiten 2 bis 5 bereits alle Felder zur
Verlängerung belegt sind: zusätzlich ein aktuelles Lichtbild von Ihnen,
bei Erstantrag zusätzlich:
Sollten Sie seit der letzten Antragstellung umgezogen sein, benötige ich zudem eine beidseitige Kopie Ihres Personalausweises (Angaben zu Größe und Augenfarbe können unkenntlich gemacht werden).
Nach erfolgter Bearbeitung und positiver Entscheidung wird Ihnen der verlängerte bzw. neue Jagdschein zusammen mit dem Bescheid über die Verwaltungsgebühr (die aktuellen Gebührensätze finden Sie hier) unverzüglich zugesandt. Bei Erstantrag werden Ihnen mit gleicher Post zudem die Originale von Prüfungszeugnis und Schulungsnachweis zurückgesandt.
Für Rückfragen steht Ihnen die Untere Jagdbehörde gern per E-Mail (jagd-fischerei@kreis-paderborn.de) sowie telefonisch unter 05251/308-3232 oder -3234 zur Verfügung.
Nach § 13 Abs. 2 Nr. 4 CoronaSchVO sind in Nordrhein-Westfalen ab dem 11.01.2021 Veranstaltungen zur Jagdausübung unter Beachtung der Abstands- Hygiene- und Rückverfolgbarkeitsregeln nur dann zulässig, wenn die zuständige untere Jagdbehörde feststellt, dass diese zur Erfüllung des Schalenwildabschusses oder zur Seuchenvorbeugung durch Reduktion der Wildschweinpopulation vor dem 31. Januar 2021 dringend erforderlich sind.
Die Ausübung Einzeljagd ist von der o. g. Regelung nicht betroffen. Hinsichtlich der im Rahmen der Jagdausübung in Begleitung sowie im Gemeinschaftsansitz zu beachtenden Regelungen verweise ich auf den Erlass des MULNV NRW vom 12.01.2021, s. hier.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Herrn Bühlbecker (Tel.: 05251/308-3203) und Herrn Thiele (Tel.: 05251/308-3235) oder per E-Mail. Die aktuelle Coronaschutzverordnung finden Siehier
Auf Grund des Erlasses des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23.04.2009 besteht die Möglichkeit bei der Unteren Jagdbehörde den Eintrag in den Jagdschein vornehmen zu lassen.
Bei Vorlage der Teilnahmebescheinigung wird ein entsprechender Vermerk mit dem Wortlaut
"Jagdscheininhaber ist "Kundige Person" nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nr. 4 Verordnung (EG) Nr. 853/2004 und für die Entnahme und Kennzeichnung von Trichinenproben gem. § 22a Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 Fleischhygienegesetz geschult"
eingetragen.
In § 2 Bundesjagdgesetz sind die Tierarten festgelegt, die dem Jagdrecht unterliegen („Wild“). Die Länder können weitere jagdbare Tierarten bestimmen. Die Bundesjagdzeiten-Verordnung legt fest, auf welche Wildarten in welchen Zeiträumen die Jagd ausgeübt werden darf. Die Länder können die Jagdzeiten abkürzen oder aufheben bzw. die Schonzeiten aus besonderen Gründen aufheben. Die Jagdzeiten für Nordrhein-Westfalen finden Sie als PDF-Dokument am Ende dieses Artikels.
Der Abschuss des Wildes ist so zu regeln, dass die berechtigten Ansprüche der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden gewahrt bleiben, die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege berücksichtigt werden, ein gesunder Wildbestand erhalten bleibt und der Schutz von Tierarten gesichert ist, deren Bestand bedroht erscheint.
Der Jagdausübungsberechtigte hat über den Abschuss des Wildes und über das Fallwild (nicht erlegtes, aus sonstiger Ursache – z.B. Krankheit, Verkehrsverluste – tot aufgefundenes Wild) eine Streckenliste zu führen. Die jährliche Jagdstrecke ist der Unteren Jagdbehörde bis zum 15. Aprileines jeden Jahres anzuzeigen.
Die bejagbare Fläche des Kreises Paderborn beträgt ca. 111.984 ha. Diese ist in 265 Jagdbezirke aufgegliedert. In befriedeten Bezirken (z.B. Hofräume, Hausgärten, Friedhöfe, Bundesautobahnen, Kleingartenanlagen, Dauerkleingärten) ruht die Jagd.
Die Jagdzeiten im Land Nordrhein-Westfalen sind auf den Internetseiten der Obersten Jagdbehörde abrufbar.
Die Oberste Jagdbehörde hat in Abstimmung mit der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung die Formblätter zur Antragstellung auf Aufhebung der Schonzeit für
erstellt. Diese finden Sie weiter unten bei Downloads und Formularen.
Seit dem 12.4.2014 ist die Untere Jagdbehörde für Schonzeitaufhebungen zuständig.
Bitte beachten Sie, dass eine zeitnahe Bearbeitung nur möglich ist, wenn diese Formulare vollständig und leserlich ausgefüllt vorgelegt werden.
Mit Verfügung vom 11.01.2017 und Verfügung vom 20.07.2017 hat die Untere Jagdbehörde die Schonzeit für Schwarzwild-Überläufer in den Gemeinschaftlichen- und Eigenjagdbezirken des Kreises Paderborn zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden und zur Verringerung des Risikos einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 16.01.2017 bis zum 31.03.2018 aufgehoben. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verfügungen.
Hier finden Sie Informationen zur effektiven und zeitgemäßen Schwarzwildbejagung (nicht nur) im Kreis Paderborn.
Wer Schwarzwild im Revier hat, weiß nur zu gut über die Probleme, die die Schwarzkittel mit sich bringen können, bescheid: Sie gelten als sehr intelligent, können besonders in der Landwirtschaft hohen Schaden anrichten und bei zu hoher Dichte Überträger von Krankheiten (z. B. Schweinepest) sein.
Als Jäger ist man hier vor schwierige Aufgaben gestellt, Schwarzwild richtig zu bewirtschaften.
Gemeinsam mit dem Kreis Gütersloh hat der Kreis Paderborn daher am 27.05.2015 in der Polizeischule Stukenbrock eine Informationsveranstaltung zur effektiven und zeitgemäßen Schwarzwildbewirtschaftung gemeinsam mit dem Wildmeister Peter Markett, der Landwirtschaftskammer NRW und den Kreisjägerschaften Paderborn und Gütersloh für betroffene Reviere angeboten.
Die zusammenfassenden Informationen der Veranstaltung nebst den Vorträgen können Sie sich auf den Internetseiten des Kreises Gütersloh runterladen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist der Vortrag von Herrn Markett jedoch nur in der Zusammenfassung abrufbar.
Montag: | 08.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
(alphabetische Auflistung)
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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