Seit dem 1.5.2006 ist aufgrund einer EU-Verordnung der Einbau eines digitalen EG-Kontrollgerätes in Neufahrzeugen Pflicht. Betroffen sind vor allem Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie Busse mit mehr als neun Sitzplätzen.
Einzelfragen zur Benutzungspflicht beantwortet das Bundesamt für Güterverkehr (BAG).
Das digitale EG-Kontrollgerät dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten der Kraftfahrer.
Jeder, der ein Fahrzeug mit einem digitalen EG-Kontrollgerät führen möchte, benötigt dann eine Fahrerkarte.
Bitte vorab einen Onlinetermin buchen für die Vorsprache!
Für die Antragstellung der Fahrerkarte wird eine Unterschrift hier vor Ort benötigt und es muss eine persönliche Identifizierung des Antragstellers stattfinden, daher ist eine persönliche Vorsprache unumgänglich.
Da die Nummer eines gültigen EU-Kartenführerscheins auf die Fahrerkarte gedruckt werden muss, ist für alle Besitzer eines älteren "Papierführerscheins" der Umtausch in das aktuelle Format erforderlich.
Die Fahrerkarte hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Eine Antragstellung für die Verlängerung ist 6 Monate vor Ablauf der in Ihrem Besitz befindlichen Fahrerkarte möglich.
Der Antrag sollte jedoch spätestens 15 Werktage vor Ablauf erfolgen, damit eine rechtzeitige Ausstellung gewährleistet werden kann.
Falls die Fahrerkarte verloren geht, muss hier vor Ort bei der Antragstellung einer Ersatzfahrerkarte eine Versicherung an Eides statt abgegeben werden über den Verlust der Fahrerkarte.
Bei Diebstahl benötigen wir eine Diebstahl-Anzeige der Polizei in der die gestohlene Fahrerkarte aufgelistet ist.
In Nordrhein-Westfalen sind die staatlichen Ämter für Arbeitsschutz für die Ausgabe von Unternehmerkarten und Werkstattkarten zuständig.
Zahlbar mit EC- oder Kreditkarte direkt am Schalter!
Montag: | 07.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Mittwoch: | 07.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 07.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 07.30–12.00 Uhr |
(alphabetische Auflistung)
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