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Eingliederungshilfe für Minderjährige mit Behinderung

Für Eingliederungshilfe beim Vorliegen von seelischen Behinderungen im Zusammenhang mit psychiatrischen Befunden ist das Jugendamt zuständig. Bei geistigen und/oder körperlichen Behinderungen sind Eingliederungshilfen über die örtlichen Sozialhilfeträger möglich. Beim Kreis Paderborn werden allerdings auch diese Anträge beim Jugendamt bearbeitet, sodass alle Eingliederungshilfen aus einer Hand erbracht werden.

Die Zuständigkeit des Kreisjugendamtes richtet sich im Regelfall nach der Art der Behinderung und dem Wohnsitz:

 Seelische Behinderung Körperliche und/oder geistige Behinderung
Eingliederungshilfe nach dem SGB VIIIEingliederungshilfe nach dem SGB IX
Ist der Wohnsitz des Kindes in der Stadt Paderborn, so ist das Jugendamt der Stadt Paderborn zuständig:
www.paderborn.de/microsite/jugendamt/index.php

Ist der Wohnsitz in einer der Kommunen des Kreises Paderborn, außer der Stadt Paderborn, ist das Jugendamt des Kreises Paderborn zuständig.
Ist der Wohnsitz innerhalb des Kreises Paderborn (inkl. Stadt Paderborn), ist das Jugendamt des Kreises Paderborn zuständig.




Eingliederungshilfe bei seelischen Behinderungen nach dem SGB VIII:

Kinder oder Jugendliche haben gem. §35a SGB VIII Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn

  1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und
  2. daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Für die erste Leistungsvoraussetzung ist eine fachärztliche Stellungnahme notwendig, die eine Störung gemäß dem ICD-10 feststellt. Nähere Informationen zu den Anforderungen an die fachärztliche Stellungnahme können Sie bei den genannten Ansprechpersonen unter Kontakt erfragen.

Das Vorliegen der zweiten Leistungsvoraussetzung wird durch das Jugendamt geprüft, z.B. durch Gespräche oder Telefonate mit den beteiligten Stellen.


Eingliederungshilfe bei körperlichen und/oder geistigen Behinderungen nach dem SGB IX:

Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Menschen mit Behinderungen im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 und 2 SGB IX, die wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind (wesentliche Behinderung) oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe nach § 90 erfüllt werden kann.

Als Nachweis für das Vorliegen einer körperlichen und/oder geistigen Behinderungen gem. SGB IX sind fachärztliche Stellungnahmen einzureichen.

Das Vorliegen der Teilhabebeeinträchtigung wird durch das Jugendamt geprüft, z.B. durch Gespräche oder Telefonate mit den beteiligten Stellen.

Links zu weiteren Informationen

Amt
Jugendamt
Straße
Aldegreverstr. 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 5105
Telefax
05251 308 - 5199
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Kreishaus, 8. Obergeschoss
Raumnummer
A.08.06
Lageplan
Lageplan ansehen
Montag: 08.30–12.00 Uhr
Dienstag: 08.30–12.00 Uhr
Mittwoch: 08.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag: 08.30–12.00 Uhr

Ansprechperson

(alphabetische Auflistung)

  • Frau Snore

    Jugendamt

    Sachbearbeitung SGB IX (körperlich/geistige Behinderungen) Buchstaben H-K, Sachbearbeitung SGB VIII (seelische Behinderungen) Buchstaben D-F

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308-5109 Fax 05251 308-895199
  • Frau Thormann

    Jugendamt

    Hilfeplanung

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308-5181 Fax 05251 308-895181
  • Frau Wieandt

    Jugendamt

    Hilfeplanung, Austismus-Kompetenzförderung

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308-5164 Fax 05251 308-895164
  • Frau Zweigle

    Jugendamt

    Sachbearbeitung SGB IX (körperlich/geistige Behinderung) Buchstaben A-G, Sachbearbeitung SGB VIII (seelische Behinderungen) Buchstaben A-C

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308-5111 Fax 05251 308-895199
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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