Bei Anträgen auf Eingliederungshilfen wird immer ein Arzt beteiligt, der zunächst eine Störung nach ICD 10 (siehe Downloads) feststellt. Allein diese Störung begründet aber noch keine Eingliederungshilfe. Im Rahmen des Hilfeplanverfahrens wird gemeinsam mit Eltern und Beteiligten erarbeitet, wie sich diese Störung auf die Teilhabe am geselschaftlichen Leben auswirkt und wie ggf. Ausgrenzungen durch gezielte Förderung und Assistenz abgebaut werden können.
Erstes Ziel einer Eingliederung bleibt aber nach wie vor, die seelische Behinderung eines jungen Menschen so verstehen, dass dieser in seinem gewohnten Lebensumfeld verbleiben kann und nicht überfordert wird. Auch der Blick dahin, was ein seelisch Behinderter trotz seines Handicaps kann, ist eine wichtige Ressource. Für ein Antragsverfahren gelten folgende Bearbeitungsschritte:
Montag: | 08.30–10.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–10.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–10.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–10.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–10.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
(alphabetische Auflistung)
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