Für Eingliederungshilfe beim Vorliegen von seelischen Behinderungen im Zusammenhang mit psychiatrischen Befunden ist das Jugendamt zuständig. Bei geistigen und/oder körperlichen Behinderungen sind Eingliederungshilfen über die örtlichen Sozialhilfeträger möglich. Beim Kreis Paderborn werden allerdings auch diese Anträge beim Jugendamt bearbeitet, sodass alle Eingliederungshilfen aus einer Hand erbracht werden.
Eingliederungshilfe bei seelischen Behinderungen nach dem SGB VIII:
Kinder oder Jugendliche haben gem. §35a SGB VIII Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn
Für die erste Leistungsvoraussetzung ist eine fachärztliche Stellungnahme notwendig, die eine Störung gemäß dem ICD-10 feststellt. Nähere Informationen zu den Anforderungen an die fachärztliche Stellungnahme können Sie bei den genannten Ansprechpersonen unter Kontakt erfragen.
Das Vorliegen der zweiten Leistungsvoraussetzung wird durch das Jugendamt geprüft, z.B. durch Gespräche oder Telefonate mit den beteiligten Stellen.
Eingliederungshilfe bei körperlichen und/oder geistigen Behinderungen nach dem SGB IX:
Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Menschen mit Behinderungen im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 und 2 SGB IX, die wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind (wesentliche Behinderung) oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe nach § 90 erfüllt werden kann.
Als Nachweis für das Vorliegen einer körperlichen und/oder geistigen Behinderungen gem. SGB IX sind fachärztliche Stellungnahmen einzureichen.
Das Vorliegen der Teilhabebeeinträchtigung wird durch das Jugendamt geprüft, z.B. durch Gespräche oder Telefonate mit den beteiligten Stellen.
| Montag: | 08.30–12.00 Uhr |
| Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr |
| Mittwoch: | 08.30–12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
| Freitag: | 08.30–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Die jeweilige Ansprechperson finden Sie unten auf der Seite.
Welches Jugendamt ist für mich zuständig und wie finde ich meine richtige Ansprechperson?
Wohnen Sie in keiner der aufgeführten Städte bzw. Gemeinden, dann wenden Sie sich bitte an Ihre Stadt bzw. Gemeinde.
Welche Art der Eingliederungshilfe wird benötigt? Bitte auswählen:
Besucht Ihr Kind einer der folgenden Schulen?
Grundschulen des Gemeinsamen Lernens:
Förderschulen:
Besucht Ihr Kind eine andere Schule, melden Sich sich bitte bei der zuständigen Verwaltungsfachkraft (die Zuständigkeit richtet sich nach Anfangsbuchstaben des Nachnamens Ihres Kindes):
Zuordnung der Behinderung:
Seelische Behinderung: SGB VIII
Geistige und körperliche Behinderung: SGB IX
Der erste Kontakt verläuft immer über die Verwaltungsfachkräfte (die Zuständigkeit richtet sich nach Anfangsbuchstaben des Nachnamens Ihres Kindes):
Zuordnung der Behinderung:
Seelische Behinderung: SGB VIII
Geistige und körperliche Behinderung: SGB IX
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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