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Eingliederungshilfe für Minderjährige mit Behinderung

Für Eingliederungshilfe beim Vorliegen von seelischen Behinderungen im Zusammenhang mit psychiatrischen Befunden ist das Jugendamt zuständig. Bei geistigen und/oder körperlichen Behinderungen sind Eingliederungshilfen über die örtlichen Sozialhilfeträger möglich. Beim Kreis Paderborn werden allerdings auch diese Anträge beim Jugendamt bearbeitet, sodass alle Eingliederungshilfen aus einer Hand erbracht werden.

Eingliederungshilfe bei seelischen Behinderungen nach dem SGB VIII:

Kinder oder Jugendliche haben gem. §35a SGB VIII Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn

  1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und
  2. daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Für die erste Leistungsvoraussetzung ist eine fachärztliche Stellungnahme notwendig, die eine Störung gemäß dem ICD-10 feststellt. Nähere Informationen zu den Anforderungen an die fachärztliche Stellungnahme können Sie bei den genannten Ansprechpersonen unter Kontakt erfragen.

Das Vorliegen der zweiten Leistungsvoraussetzung wird durch das Jugendamt geprüft, z.B. durch Gespräche oder Telefonate mit den beteiligten Stellen.


Eingliederungshilfe bei körperlichen und/oder geistigen Behinderungen nach dem SGB IX:

Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Menschen mit Behinderungen im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 und 2 SGB IX, die wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind (wesentliche Behinderung) oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe nach § 90 erfüllt werden kann.

Als Nachweis für das Vorliegen einer körperlichen und/oder geistigen Behinderungen gem. SGB IX sind fachärztliche Stellungnahmen einzureichen.

Das Vorliegen der Teilhabebeeinträchtigung wird durch das Jugendamt geprüft, z.B. durch Gespräche oder Telefonate mit den beteiligten Stellen.

Links zu weiteren Informationen

Amt
Jugendamt
Straße
Aldegreverstr. 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 755110
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Kreishaus, 8. Obergeschoss
Raumnummer
A.08.06 - A.08.10
Lageplan
Lageplan ansehen
Montag:08.30–12.00 Uhr
Dienstag:08.30–12.00 Uhr
Mittwoch:08.30–12.00 Uhr
Donnerstag:08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag:08.30–12.00 Uhr

Ansprechperson

Die jeweilige Ansprechperson finden Sie unten auf der Seite.

 

Zuständigkeiten und Ansprechpersonen

Welches Jugendamt ist für mich zuständig und wie finde ich meine richtige Ansprechperson?

Welche Art der Behinderung hat mein Kind?

  • Geistige oder körperliche Behinderung (gemäß Sozialgesetzbuch IX): Das Jugendamt des Kreises Paderborn ist für Sie zuständig (hier klicken)
  • Seelische Behinderung (gemäß Sozialgesetzbuch VIII): Bitte Wohnort prüfen! (hier klicken)

Wohnort

  • Ich wohne im Kreis Paderborn: Kommunen inkl. Ortsteile: Altenbeken, Bad Lippspringe, Bad Wünnenberg, Borchen, Büren, Delbrück, Hövelhof, Lichtenau, Salzkotten: Jugendamt des Kreises Paderborn (hier klicken)


Wohnen Sie in keiner der aufgeführten Städte bzw. Gemeinden, dann wenden Sie sich bitte an Ihre Stadt bzw. Gemeinde. 

Art der Eingliederungshilfe

Welche Art der Eingliederungshilfe wird benötigt? Bitte auswählen:

Schulbegleitung (hier klicken)

Frau Bentler

Jugendamt
Tel.05251 308-5168
E-Mail-AdresseE-Mail senden
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Besucht Ihr Kind eine andere Schule, melden Sich sich bitte bei der zuständigen Verwaltungsfachkraft (die Zuständigkeit richtet sich nach Anfangsbuchstaben des Nachnamens Ihres Kindes):

Zuordnung der Behinderung:
Seelische Behinderung: SGB VIII
Geistige und körperliche Behinderung: SGB IX

Frau ZweigleSGB VIII: A-C, SGB IX: A-G

Jugendamt
Tel.05251 308-5111
E-Mail-AdresseE-Mail senden
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Frau KlassenSGB VIII: D-E, SGB IX: H-K

Jugendamt
Tel.05251 308-5109
E-Mail-AdresseE-Mail senden
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Herr NotzkeSGB VIII: F-T

Jugendamt
Tel.05251 308-5167
E-Mail-AdresseE-Mail senden
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Frau LandskronSGB VIII: U-Z, SGB IX: L-Z

Jugendamt
Tel.05251 308-51416
E-Mail-AdresseE-Mail senden
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Alle anderen Maßnahmen der Eingliederungshilfe (hier klicken)

Der erste Kontakt verläuft immer über die Verwaltungsfachkräfte (die Zuständigkeit richtet sich nach Anfangsbuchstaben des Nachnamens Ihres Kindes):

Zuordnung der Behinderung:
Seelische Behinderung: SGB VIII
Geistige und körperliche Behinderung: SGB IX

Verwaltungsfachkräfte

Frau ZweigleSGB VIII: A-C, SGB IX: A-G

Jugendamt
Tel.05251 308-5111
E-Mail-AdresseE-Mail senden
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Frau KlassenSGB VIII: D-E, SGB IX: H-K

Jugendamt
Tel.05251 308-5109
E-Mail-AdresseE-Mail senden
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Herr NotzkeSGB VIII: F-T

Jugendamt
Tel.05251 308-5167
E-Mail-AdresseE-Mail senden
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Frau LandskronSGB VIII: U-Z, SGB IX: L-Z

Jugendamt
Tel.05251 308-51416
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Sozialpädagogische Fachkräfte

Frau PippertSozialpädagogische Fachkraft in der Eingliederungshilfe

Jugendamt
Tel.05251 308-5108
E-Mail-AdresseE-Mail senden
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Herr SiedenbühlSozialpädagogische Fachkraft in der Eingliederungshilfe

Jugendamt
Tel.05251 308-5147
E-Mail-AdresseE-Mail senden
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Frau ThormannSozialpädagogische Fachkraft in der Eingliederungshilfe

Jugendamt
Tel.05251 308-5181
E-Mail-AdresseE-Mail senden
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Frau NilliesSozialpädagogische Fachkraft in der Eingliederungshilfe

Jugendamt
Tel.05251 308-5165
E-Mail-AdresseE-Mail senden
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Frau WieandtSozialpädagogische Fachkraft in der Eingliederungshilfe

Jugendamt
Tel.05251 308-5164
E-Mail-AdresseE-Mail senden
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Sachgebietsleitung

Frau FitzeSachgebietsleitung SB 51-4 "Teilhabe & Leistungsgewährung"

Jugendamt
Tel.05251 308-5104
E-Mail-AdresseE-Mail senden
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Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
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