Der Aufgabenbereich beteiligt sich an der Koordinierung bedarfsgerechter Angebote auf dem Gebiet der Gesundheitsförderung, Gesundheitsversorgung, (Krankheits-)prävention und Gesundheitsberichterstattung mit verschiedenen lokalen Partnern.
Durch sinnvolle regionale und überregionale Vernetzung, Projektarbeit und der Unterstützung der über das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) festgelegten Aufgaben soll die Gesundheit im Kreis Paderborn gestärkt werden.
Montag: | 08.30–15.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–15.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–15.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–15.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–11.30 Uhr |
(alphabetische Auflistung)
Die wichtigsten Paragrafen zur Kommunalen Gesundheitskonferenz im Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW):
§ 23 ÖGDG (Koordination)
Die Koordination insbesondere der
• Kommunalen Gesundheitsberichterstattung
• Gesundheitsförderung
• Umweltmedizin
• Psychiatrischen und Suchtkrankenversorgung
• Medizinisch-sozialen Versorgung älterer Menschen
• Aids-Aufklärung, -Beratung und -Versorgung
ist
als eigenständige Aufgabe (des Gesundheitsamtes, Anmerkung d. Red.)
wahrzunehmen. Hierzu gehört auch die Geschäftsführung der
Gesundheitskonferenz und ihrer Arbeitsgruppen.
§ 24 ÖGDG (Kommunale Gesundheitskonferenz)
(1) Der Rat bzw. der Kreistag beruft die Kommunale Gesundheitskonferenz von Vertretung
n und Vertretung
innen der an der Gesundheitsförderung und Gesundheitsversorgung der Bevölkerung Beteiligten, der Selbsthilfegruppen und der Einrichtungen für Gesundheitsvorsorge und Patientenschutz ein. Mitglieder des für Gesundheit zuständigen Ausschusses des Rates oder des Kreistages gehören der Kommunalen Gesundheitskonferenz an.
(2) Die Kommunale Gesundheitskonferenz berät gemeinsam interessierende Fragen der gesundheitlichen Versorgung auf örtlicher Ebene mit dem Ziel der Koordinierung und gibt bei Bedarf Empfehlungen. Die Umsetzung erfolgt unter Selbstverpflichtung der Beteiligten.
(3) Die Kommunale Gesundheitskonferenz wirkt an der Gesundheitsberichterstattung mit. Der Gesundheitsbericht wird mit den Empfehlungen und Stellungnahmen der Kommunalen Gesundheitskonferenz dem Rat bzw. dem Kreistag zugeleitet.einsame Lösungen finden
Hierbei handelt es sich um ein auf Initiative der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Jahr 1989 gestartetes Projekt, an dem sich aktuell 93 Kommunen bundesweit beteiligen, darunter auch 18 Landkreise. Das Netzwerk zielt darauf ab, dass die Gesundheitsförderung tatsächlich im Alltag der Menschen ankommt. Gesundheitsförderung durch Städte und Gemeinden ist ebenso wichtig wie die persönliche Gesundheitsvorsorge.
Das „Gesunde Städte-Netzwerk“ bietet die Lernplattform, um Gesundheit mit einem starken kommunalen Fokus zu betrachten und nach effektiven Wegen der Gesundheitsversorgung und -förderung sowie Prävention zu suchen. Der Kreistag hat dem Beitritt 2018 zugestimmt und somit konnte der Kreis Paderborn am 08.02.2019 Mitglied in diesem besonderen Netzwerk werden.
Die kommunale Koordination der Gesunde Städte-Arbeit übernimmt die Geschäftsstelle der Kommunalen Gesundheitskonferenz (KGK) im Gesundheitsamt. Des Weiteren wird die Zivilgeselschaft im Netzwerk durch die Selbsthilfe-Kontaktstelle Paderborn vertreten. Durch das Projekt "Gesunde Kommune" besteht die Möglichkeit, die Ziele des "Gesunde Städte-Netzwerks" im Kreis Paderborn umzusetzen.
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