Viele artenreiche Lebensräume in unserer Kulturlandschaft wie blütenreiche Wiesen und Äcker auf nassen bis trockenen Standorten, Magerrasen und Heiden sowie Streuobstwiesen sind durch die extensive Nutzung bzw. Pflege des Menschen entstanden und in ihrer Existenz weiterhin auf diese angepasste Nutzung angewiesen.
Tier- und Pflanzenarten der offenen Feldflur benötigen in ihrem Lebensraumspektrum Flächen mit regelmäßiger Bodenbearbeitung, landwirtschaftliche Kulturen, die auch teils unbewachsene Bodenstellen aufweisen, Knospen und Sämereien von Ackerwildkräutern sowie Deckungsmöglichkeiten in Feldrainen. Wiesen und Magerstandorte benötigen eine Mahd oder Beweidung, da sie ansonsten von Sträuchern und Bäumen überwachsen werden und sich früher oder später zu Wald entwickeln würden. Viele gefährdete Offenlandarten würden im Laufe dieser Entwicklung unwiederbringlich verschwinden. Obstbäume müssen regelmäßig gepflegt werden, da sonst Fehlentwicklungen im Kronenaufbau entstehen und sie z.B. durch die Last der Früchte auseinanderbrechen können.
Auf der anderen Seite führt eine Intensivierung, u.a. durch den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln zur Verdrängung von gefährdeten oder bedrohten Tier- und Pflanzenarten, indem diese zunehmend durch konkurrenzstärkere „Allerweltsarten“ verdrängt werden. Gleichzeitig führt eine zunehmende Intensivierung zu einer allgemein für den Naturhaushalt (Boden, Wasser, Klima) schädlichen Entwicklung.
Der landesweit geregelte Vertragsnaturschutz wird mit dem Kulturlandschaftsprogramm des Kreises Paderborn (KULAP) auf Kreisebene durch die Untere Naturschutzbehörde umgesetzt. Bewilligungsbehörde ist der Kreis Paderborn; finanziert wird das Programm mit Mitteln der EU und des Landes NRW. Oberstes Ziel des Programmes ist die dauerhafte Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen.
Mit der Bereitstellung von Zuwendungen durch das KULAP werden gemeinsam mit Landwirtschaft oder Naturschutzvereinen Flächen durch eine aktive Nutzung im Sinne des Naturschutzes bewirtschaftet, die Umsetzung der Landschaftsplanung unterstützt und regionale Biotopverbundachsen aufgebaut. Insgesamt soll im Kreis Paderborn eine wertvolle Kulturlandschaft langfristig gesichert werden.
Weiterführende Informationen finden Sie auf dieser Seite unter der Rubrik "Details".
Das Kreiskulturlandschaftsprogramm bietet Pakete für die extensive Ackernutzung, die extensive Nutzung von Wiesen und Weiden, Pakete für besondere Biotope sowie die Förderung von Streuobstwiesen- und Heckenpflege.
Die Fördermöglichkeiten mit der jeweiligen Prämienhöhe sind in einer Broschüre zusammengefasst, die Sie hier einsehen können.
Voraussetzung für die Förderung einer Grünlandfläche ist ihre Lage in der für den Kreis Paderborn festgelegten Förderkulisse (s. Karte in der Rubrik "Downloads"). Bei den Biotopflächen handelt es sich um die gem. § 30 BNatSchG bzw. § 42 LNatSchG gesetzlich geschützten Biotope. Ackerflächen und Streuobstwiesen können nach fachlicher Einschätzung der Bewilligungsbehörde kreisweit gefördert werden.
Die Zuwendungen werden durch die EU, das Land NRW und des Kreises Paderborn im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt. Die Anträge müssen bis zum 30. Juni im ELAN-NRW WebClient der Landwirtschaftskammer NRW gestellt werden für einen möglichen Vertragsbeginn ab dem 1. Januar des Folgejahrs.
Voraussetzung ist, dass der Antragsteller ein landwirtschaftliches Flächenverzeichnis führt und die Fläche selbst bewirtschaftet. Bewilligungsbehörde ist der Kreis Paderborn; die Auszahlung der Mittel erfolgt über die EU-Zahlstelle bei der Landwirtschaftskammer NRW.
Bei Wunsch nach einem Beratungsgespräch sollte eine Terminabsprache erfolgen.
Montag: | 08.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
(alphabetische Auflistung)
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
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