Menschen mit Behinderungen, die altersunabhängig eine Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung haben, können sowohl im Rahmen der häuslichen Pflege Leistungen der Pflegeversicherung als auch einen Leistungsbetrag in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen in Anspruch nehmen. © Prostock-studio - stock.adobe.com
Hinsichtlich der Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen erhalten Sie weitergehende Informationen beim LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe unter https://www.lwl-inklusionsamt-soziale-teilhabe.de/de/
Bei Pflegebedarf werden Pflegeleistungen ergänzend gewährt. Es handelt sich im Rahmen der häuslichen Pflege um Leistungen der Pflegeversicherung, die auch pflegebedürftigen Menschen ohne Behinderung zustehen. Informationen zur Häuslichen Pflege hier.
Die meisten Menschen mit seelischer, geistiger und Mehrfachbehinderung leben in besonderen Wohnformen. Davon erhalten auch viele, vor allem Menschen mit einer geistigen Behinderung, zusätzliche Pflegeleistungen. Da es sich bei diesen Wohnformen nicht um vollstationäre Pflegeeinrichtungen handelt, haben die Pflegebedürftigen gegenüber ihrer Pflegekasse Anspruch auf 10% des vereinbarten Heimentgelts, maximal 266 Euro monatlich zur Abgeltung der Aufwendungen der vollstationären Pflege. Voraussetzung für diese Hilfe ist die Feststellung, dass die Voraussetzungen für die Pflegegrade 2 bis 5 vorliegen.
Informationen zum Thema Blindengeld finden Sie hier:
https://www.lwl-inklusionsamt-soziale-teilhabe.de/de/hilfen/blindengeld/
Das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben hat eine Informationsbroschüre herausge-geben, die Informationen über Angebote zur Unterstützung für Kinder mit Behinderung und ihre Familien im Kreis Paderborn enthält.
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt Sie in Fragen zur Teilhabe und berät zu individuellen Teilhabeleistungen. Zum Beispiel, wenn Sie Fragen haben zur Assistenz oder zu Hilfsmitteln oder zur Gesundheitsversorgung, zum Wohnen, oder wenn Sie wissen wollen, wo es Freizeit und Bildungsangebote gibt.
Und zwar:
Die Beratung in den EUTB soll durch Betroffene für Betroffene erfolgen, das sogenannte Peer Counseling. Peers nennt man Personen aus einer Gruppe mit gleichen oder mit ähnli-chen Erfahrungen. In den EUTB arbeiten viele Peer-Beraterinnen und Peer-Berater, die selbst mit einer Behinderung leben. Sie können in einer vertrauensvollen Atmosphäre alle Themen offen mit Ihnen besprechen.
Die Grundlage der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung wurde mit dem Bundesteilhabegesetz geschaffen. Die EUTB wird auf Grundlage des § 32 Neunten Buches Sozial-gesetzbuch (SGB IX) vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert.
Träger der EUTB für den Kreis Paderborn:
Der Paritätischer Kreis Paderborn
Bleichstr. 39 a, 33102 Paderborn
www.teilhabeberatung-paderborn.de
Beratungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 14.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung
Weitere Informationen unter: https://paderborn.paritaet-nrw.org/was-wir-machen/eutb
Der Verein für Hörgeschädigtenhilfe Paderborn e.V.
ist eine zentrale Anlaufstelle für gehörlose und schwerhörige Menschen sowie ihre Angehörigen im Kreis Paderborn. Er bietet eine kostenlose, vertrauliche Beratung durch erfahrene Sozialpädagog:innen und -arbeiter:innen, die über Gebärdensprachkenntnisse verfügen.
Die Angebote richten sich an Betroffene aller Altersgruppen und umfassen unter anderem Hilfe bei Anträgen, Informationen zu Rechten und Unterstützung in schwierigen Lebenslagen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der sozialpädagogischen Familienhilfe, etwa bei Erziehungsfragen, Schulproblemen oder im Rahmen des betreuten Wohnens. Für Kinder, Jugendliche und Familien mit hörgeschädigten Angehörigen gibt es individuelle Begleitung.
Der Verein organisiert zudem Selbsthilfe- und Freizeitgruppen, wie etwa den Gebärdenstammtisch, CI-Selbsthilfegruppen, einen Familientreff, eine Frauengruppe sowie den Freizeitclub „Lustige Mäuse“ für Kinder und Familien.
Ziel des Vereins ist es, die Lebensqualität hörgeschädigter Menschen zu verbessern, Barrieren abzubauen und das Bewusstsein für Gebärdensprache und Inklusion in der Öffentlichkeit zu fördern.
Die Geschäftsstelle befindet sich in der Bleichstraße 70 in Paderborn.
Beratungen finden zu festen Sprechzeiten sowie nach Vereinbarung statt.
Alle Angebote sind offen für Betroffene, Angehörige und Interessierte – auch hörende Menschen sind bei vielen Gruppen willkommen.
Weitere Informationen unter: https://hgh-pb.de/beratungsstelle/
Nach dem Schwerbehindertenrecht gelten Personen, unabhängig vom Alter, als behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung der Teilhabe zu erwarten ist.
Menschen gelten als schwerbehindert, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 50% vorliegt.
Die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Paderborn können Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung und weiterer Merkzeichen im Sozialamt der Kreisverwaltung Paderborn stellen.
Bei einer festgestellten Behinderung können Betroffene bestimmte Leistungen und Hilfen erhalten, wie zum Beispiel Freifahrt (Busse und Bahn), Parkerleichterungen oder reduzierte Steuersätze (sogenannte Nachteilsausgleiche).
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden