Neben Pflanzenarten, die über eine recht hohe Toleranz gegenüber Schwermetallen im Boden verfügen, wie z. B. der kleine Sauer-Amper, Arznei-Thymian und Rot-Schwingel, und die auch außerhalb schwermetallbelasteter Regionen auf nährstoffarmen Standorten weit verbreitet sind, gibt es Pflanzenarten, die ausschließlich auf belasteten Böden wachsen, die sogenannte Schwermetallvegetation.
Deren von Natur aus seltene Vorkommen sind für das Gebiet von herausragender Bedeutung. Die Vegetation setzt sich aus Pflanzenarten zusammen, die in der Lage sind, auch auf Böden zu gedeihen, die hohe Gehalte der Schwermetalle Blei, Zink oder Kupfer aufweisen.
Für nicht an diese extremen Standortbedingungen angepasste Pflanzen sind die Schwermetalle toxisch; sie finden hier keine geeigneten Wachstumsmöglichkeiten. Die sogenannten Schwermetallpflanzen dagegen sind Spezialisten; sie haben Strategien entwickelt, die Schwermetalle nicht in ihren Stoffwechsel gelangen zu lassen. Den Pflanzen ist es möglich, die giftigen Metallionen bereits im Boden zu binden, von der Aufnahme auszuschließen oder in der Pflanze selbst zu entgiften, d. h. außerhalb ihrer Zellen abzulagern.
Zu den schwermetallresistenten Pflanzenarten zählen z. B. die Galmei-Frühlingsmiere, das Galmei-Leimkraut, die Wiesen-Schaumkresse und das Galmei-Hellerkraut, die auch an anderen schwermetallbelasteten Standorten Mitteleuropas wachsen. Die herausragende Art im Naturschutzgebiet ist jedoch das Westfälische Galmeiveilchen, denn diese Pflanze kommt weltweit nur in den Bleikuhlen vor. Sie ist ein sogenannter Punkt-Endemit, d. h. ein Organismus, der nur ein extrem kleines Verbreitungsgebiet aufweist.
Das Galmeiveilchen gilt als Hybrid von zwei anderen Veilchenarten, der während der nacheiszeitlichen Vegetationsausbreitung nur im Blankenroder Umfeld einen Standort fand und sich nur hier trotz der Konkurrenz durch andere Pflanzenarten etablieren und bis heute erhalten konnte.
Die Schwermetallvegetation, die auch als Schwermetallrasen oder Galmeiveilchenflur bezeichnet wird, ist landesweit gefährdet und durch § 30 Bundesnaturschutzgesetz gesetzlich geschützt. Europaweit zählt sie zu den natürlichen Lebensräumen von gemeinschaftlichem Interesse, die zu erhalten bzw. wiederherzustellen ist.
Die „blaue Blume von Blankenrode“ hat das Naturschutzgebiet nicht nur in Botanikerkreisen überregional bekannt gemacht. Das auffällige Veilchen blüht zwischen Mai und Oktober und kann bereits aus unmittelbarer Nähe vom Parkplatz aus an seinem Wuchsort betrachtet werden. Alle Pflanzen im Naturschutzgebiet sind streng geschützt und dürfen nicht beschädigt oder entnommen werden! Das Betreten der Flächen außerhalb der befestigten Wege ist daher nicht zulässig.
Am Parkplatz und Wanderweg geben Informationstafeln weitere Auskünfte zu den Besonderheiten des Gebietes und der Pflanzen.
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