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Ukraine - Informationen

Thema Wohnen

Können sich die Menschen aussuchen, wo sie wohnen möchten?

Solange die Geflüchteten sich visumsfrei in Deutschland aufhalten, können sie sich aufhalten, wo sie möchten. Sobald sie sich registriert haben, können sich ihren Wohnort generell nicht selbst aussuchen, sondern werden einem bestimmten Bundesland und dann einer bestimmten Kommune zugeteilt. Laut dem Bundesinnenministerium dürfen Personen, die privat bei Freunden oder Familie untergekommen sind, aber voraussichtlich dortbleiben. Kurzfristig können die Geflüchteten auch in Notunterkünfte oder Erstaufnahmeeinrichtungen übernachten.

Zur Anmeldung in der Kommune:

Geflüchtete aus der Ukraine werden gebeten, sich unmittelbar nach ihrer Ankunft in den Einwohnermeldeämtern der Stadt oder der Gemeinde des Aufenthaltsortes anzumelden. Nur so können auch Leistungen (Sozial- und Krankenhilfe) bezogen werden. Ukrainische Dokumente (Reisepass, Personalausweis, sonstige Identitätsnachweise) müssen bei der Anmeldung dem Einwohnermeldeamt vorgelegt werden.

Die nachfolgenden Hinweise betreffen nur Geflüchtete aus der Ukraine, die nicht im Stadtgebiet von Paderborn wohnhaft sind. Wenn Sie im Stadtgebiet von Paderborn eine Unterkunft gefunden haben, wenden Sie sich bitte hier an die Abteilung für Ausländerangelegenheiten der Stadtverwaltung Paderborn.

Bei den Einwohnermeldeämtern (außer beim Einwohnermeldeamt der Stadt Paderborn) oder über die Homepage des Kreises sind Anträge für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erhältlich.

Senden Sie diesen Antrag bitte ausgefüllt per Post oder per Email (ukraine@kreis-paderborn.de) an das Ausländeramt des Kreises. Falls die o.g. ukrainischen Dokumente nicht vollständig dem Einwohnermeldeamt vorgelegt werden, sollten Kopien dem Antrag beigefügt werden.
Die Ausländerbehörde wird dann mit Ihnen Kontakt aufnehmen und zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis einladen oder hilfsweise vorab Bescheinigungen ausstellen, mit denen auch eine Erwerbstätigkeit aufgenommen werden kann.

Wo finde ich eine Unterkunft?

Auf folgenden Portalen finden sich Hilfsangebote für die Suche nach einer Unterkunft:

Ich habe Wohnraum und will helfen. Was muss ich wissen?

Sie können sich direkt bei den jeweiligen Kommunen melden oder auf eines dieser Portale zurückgreifen:

Es ist derzeit nicht abzusehen, wie lange eine Unterkunft benötigt wird. Von daher wäre es sinnvoll, wenn sie eine Wohnung zur Verfügung stellen, die auch über einen längeren Zeitraum nutzbar ist.

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden immer vom Jugendamt in Obhut genommen und dürfen nicht einfach privat untergebracht werden.

Ukrainische Infos Helfen

Russische Infos Helfen

Darf ich eine eigene Wohnung mieten?

Menschen, die sich wie Sie erlaubt in Deutschland aufhalten, können grundsätzlich innerhalb Deutschlands frei umziehen. Solange Sie allerdings noch Sozialleistungen zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts beziehen, kann es sein, dass Ihnen vorgeschrieben ist, wo Sie wohnen müssen. Dies geschieht, damit die Kosten der Lebensunterhaltssicherung im ganzen Land gleich verteilt werden. Wenn Sie eine solche Auflage erhalten haben, wurde Ihnen dies mitgeteilt. Wenn Sie also Ihren Lebensunterhalt wieder selbst sichern oder Ihren Wohnsitz wechseln müssen, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern, wird die Wohnsitzauflage aufgehoben. Aus humanitären Gründen, etwa um eine zerrissene Familie wieder zusammenzuführen, kann dasselbe geschehen. Entsprechendes gilt, wenn Sie beabsichtigen, eine Ausbildung oder ein Studium aufzunehmen und hierfür Ihren Wohnsitz wechseln müssen. Sie können auch eine Wohnsitzverlegung in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union beantragen. Wenn diesem Antrag stattgegeben wird, erhalten Sie eine „Bescheinigung über die Wohnsitzverlegung“. In dieser Bescheinigung steht dann auch, wo Sie sich – mit dieser Bescheinigung – in dem anderen Mitgliedstaat melden müssen, um alles Weitere zu klären. Wenden Sie sich bitte wegen aller Fragen wegen der Wohnsitzauflage und der Wohnsitzverlegung an die Ausländerbehörde, nicht an die Meldebehörde.

(Quelle: Deutsche Infos über Rechte und Pflichten)

Rights and duties in case of temporary protection

Права та обов’язки осіб, яким надається тимчасовий захист

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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RAL Gütezeichen
Vorbildliches Europa-Engagement als „Europaaktive Kommunen“