Solange die Geflüchteten sich visumsfrei in Deutschland aufhalten, können sie sich aufhalten, wo sie möchten. Sobald sie sich registriert haben, können sich ihren Wohnort generell nicht selbst aussuchen, sondern werden einem bestimmten Bundesland und dann einer bestimmten Kommune zugeteilt. Laut dem Bundesinnenministerium dürfen Personen, die privat bei Freunden oder Familie untergekommen sind, aber voraussichtlich dortbleiben. Kurzfristig können die Geflüchteten auch in Notunterkünfte oder Erstaufnahmeeinrichtungen übernachten.
Geflüchtete aus der Ukraine werden gebeten, sich unmittelbar nach ihrer Ankunft in den Einwohnermeldeämtern der Stadt oder der Gemeinde des Aufenthaltsortes anzumelden. Nur so können auch Leistungen (Sozial- und Krankenhilfe) bezogen werden. Ukrainische Dokumente (Reisepass, Personalausweis, sonstige Identitätsnachweise) müssen bei der Anmeldung dem Einwohnermeldeamt vorgelegt werden.
Die nachfolgenden Hinweise betreffen nur Geflüchtete aus der Ukraine, die nicht im Stadtgebiet von Paderborn wohnhaft sind. Wenn Sie im Stadtgebiet von Paderborn eine Unterkunft gefunden haben, wenden Sie sich bitte hier an die Abteilung für Ausländerangelegenheiten der Stadtverwaltung Paderborn.
Bei den Einwohnermeldeämtern (außer beim Einwohnermeldeamt der Stadt Paderborn) oder über die Homepage des Kreises sind Anträge für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erhältlich.
Senden Sie diesen Antrag bitte ausgefüllt per Post oder per Email (ukraine@kreis-paderborn.de) an das Ausländeramt des Kreises. Falls die o.g. ukrainischen Dokumente nicht vollständig dem Einwohnermeldeamt vorgelegt werden, sollten Kopien dem Antrag beigefügt werden.
Die Ausländerbehörde wird dann mit Ihnen Kontakt aufnehmen und zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis einladen oder hilfsweise vorab Bescheinigungen ausstellen, mit denen auch eine Erwerbstätigkeit aufgenommen werden kann.
Es ist derzeit nicht abzusehen, wie lange eine Unterkunft benötigt wird. Von daher wäre es sinnvoll, wenn sie eine Wohnung zur Verfügung stellen, die auch über einen längeren Zeitraum nutzbar ist.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden immer vom Jugendamt in Obhut genommen und dürfen nicht einfach privat untergebracht werden.
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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