Gesammelte Informationen zum Deutschen Gesundheitssystem erhalten Sie u.a. in folgenden Broschüren:
Gesundheit für alle
Gesundheit für alle - Ukrainisch
Gesundheit für alle - Russisch
Weitere Informationen finden Sie in mehreren Sprachen zum Thema Gesundheitssystem, Impfungen, Kinder-, Frauen- und Männergesundheit auch auf den Internetseiten migration-gesundheit.bund.de und https://www.lzg.nrw.de/fremdspr_infos/index.html.
Seit dem 01.06.2022 haben geflüchtete Menschen aus der Ukraine haben einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Auf diese Weise erhalten Sie Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung. Voraussetzung für den Bezug von Leistungen nach dem SGB II ist die Vorlage einer Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) oder einer entsprechenden Fiktionsbescheinigung.
Wenn die angeführten aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen, etwa die Fiktionsbescheinigung, (noch) nicht vorliegen, sind die Geflüchteten aus der Ukraine bei Äußerung eines Schutzgesuchs nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigt.
In diesem Fall sind die Sozialämter derStädten und Gemeinden zuständig. Falls Sie noch keine SGBII-Leistungen erhalten und noch keine Fiktionsbescheinigung haben, dann erkundigen Sie sich beim Sozialamt ihres Aufenthaltsortes.
Zur weiteren Information finde Sie hier eineListe der Krankenhäuser und Kliniken in Paderborn.
Die kostenlosen Bürgertestungen für Personen ohne Symptome sind seit dem 30. Juni 2022 auch in Nordrhein-Westfalen gemäß der Bundesregelung auf bestimmte Personenkreise beschränkt. Weitere Infos erhalten Sie hier.
Eine Übersicht über alle Testeinrichtungen findet man unter kreis-paderborn.de/schnelltest.
Ja.
Es ist das Ziel auch geflüchteten Kindern mit unklarem Impfstatus so schnell wie möglich eine Betreuung in der KiTa anzubieten. Im Sinne des Infektionsschutzes ist die erste Masernschutzimpfung allerdings die Mindestanforderung zur Aufnahme in die KiTa. Hier greift eine weite Auslegung des §20a Abs. 9a des Infektionsschutzgesetzes, welche den Betreuungseinrichtungen eine schnellere Eingliederung ermöglicht, wenn eine Masernschutzimpfung erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist. Wenn das Kind also noch keine vier Wochen in Deutschland ist, kann die Impfung dementsprechend erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Vier Wochen nach der Erstimpfung ist die Zweitimpfung dann von der KiTa zu kontrollieren.
Es empfiehlt sich eine Rücksprache mit der jeweiligen KiTa, die besucht werden soll:
Hier befindet sich eine Liste der Kindergärten im Kreis Paderborn.
Im Praxisnetz Paderborn finden Sie eine Übersicht über alle Ärzte im Kreis Paderborn sowie deren Fremdsprachenkenntnisse.
Außerdem können Sie dieArzt- und Therapeutensuche der KVWL nutzen.
Der Patientenservice 116117 unterstützt Sie ebenfalls bei der Suche nach Ärzten und Psychotherapeuten.
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
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