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Ukraine - Informationen

Thema Arbeit

Können die Menschen aus der Ukraine Sozialhilfe beantragen?

Seit dem 01.06.2022 werden die Hilfen und Sozialleistungen für hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern nach dem Sozialgesetzbuch erfolgen.

Voraussetzung ist, dass sie erkennungsdienstlich behandelt worden sind und einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz beantragt haben, ihnen diesbezüglich eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt worden ist oder Ihnen ein Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz erteilt wurde und sie die sonstigen Voraussetzungen für Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II oder SGB XII erfüllen.

Erwerbsfähige Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind und um Unterstützung (z. B. Unterkunft, Verpflegung) bitten, erhalten Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Diese Leistungen können beim Jobcenter für den Kreis Paderborn beantragt werden.

Kontakt:
Jobcenter Kreis Paderborn
Hedwig-Dransfeld-Str. 1-3
33106 Paderborn
+49 (0) 52 51 - 54 09 0
+49 (0) 52 51 - 54 09 100
info@jobcenter-paderborn.de
www.jobcenter-paderborn.de

Nicht erwerbsfähige Personen oder Personen, die die Altersgrenze erreicht haben (in der Regel das 65. Lebensjahr vollendet haben), erhalten Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Diese Leistungen können bei den kreisangehörigen Kommunen beantragt werden.

SGB II einfach erklärt - Deutsch
SGB II einfach erklärt - Ukrainisch
SGB II einfach erklärt - Russisch

Wo erhalte ich Informationen zum Thema Ausbildung?

Auf der Homepage der Arbeitsagentur sind die wichtigsten Infos zusammengefasst. Dort finden Sie auch links zu ukrainischen und russischen Infos.

Viele Informationen und Veranstaltungshinweise zum Berufseinstieg und zur Berufsorientierung im Kreis Paderborn finden Sie auch auf der Homepage Connect oder auf der ÜSB-Seite des Kommunalen Integrationszentrums.

Kann ich nach Ankunft in Deutschland gleich arbeiten?

Die Betroffenen können eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes beantragen. Dieser Aufenthaltstitel berechtigt automatisch zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit oder unselbstständigen Beschäftigung. Die Ausländerbehörde muss bei Titelerteilung die Erwerbstätigkeit erlauben. Sie wird bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, auch wenn noch kein konkretes Beschäftigungsverhältnis in Aussicht steht, in den Aufenthaltstitel eintragen, dass die Erwerbstätigkeit erlaubt ist. Das bedeutet, dass keine weitere Arbeitserlaubnis einer anderen Behörde erforderlich ist.

Ich möchte gern arbeiten, spreche aber kein Deutsch. Was kann ich tun?

Menschen aus der Ukraine dürfen kostenlos an einem Integrationskurs teilnehmen, wenn es freie Plätze gibt. Dort lernen Sie deutsch und absolvieren am Ende eine Prüfung und können mit dieser Prüfung das Sprachniveau B1 erreichen. Dazu müssen Sie einen Antrag beim BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) stellen:

Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs

Schritt 1: Dokumente sammeln

Folgende Dokumente müssen mitgeschickt werden:

  • Eine Kopie Ihres Aufenthaltstitels gem. § 24 AufenthG oder
  • eine Kopie Ihrer Fiktionsbescheinigung oder
  • eine Kopie Ihrer Online-Bescheinigung, die man in einigen Städten nach der Onlineanmeldung erhält und
  • Kopie des Reisepasses oder der ID-Karte muss dem Antrag beigelegt werden.


Schritt 2: Integrationskurs finden

Anbieter von Integrationskursen in Paderborn finde Sie u.a. in unserem Chancenportal Vielfalt, über die BAMF-Suche oder direkt in den jeweiligen Städten und Gemeinden.


Schritt 3: Antrag stellen

Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs

Die Träger der Sprachkurse können Ihnen bei der Antragstellung helfen. Machen Sie dort einen Termin und bringen die erforderlichen Dokumente mit.

Ukrainische Infos Deutsch lernen

Russische Infos Deutsch lernen


Infos für Schülerinnen und Schüler

Schülerinnen und Schüler erhalten an der jeweiligen Schule zusätzlichen Deutsch-Förderunterricht bis ein Schulwechsel nach Erreichen eines Regelleistungsstandards möglich ist.

Mehr Infos dazu finden Sie hier.

Wo finde ich Unterstützung bei der Arbeitssuche?

Auf der Homepage der Arbeitsagentur sind die wichtigsten Infos zusammengefasst. Dort finden Sie auch links zu ukrainischen und russischen Infos.

Ich bin eine ukrainische Lehrkraft und möchte an einer Schule in NRW tätig werden. Was kann ich tun?

Alle notwendigen Infos finden Sie hier.

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
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