Seit dem 01.06.2022 werden die Hilfen und Sozialleistungen für hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern nach dem Sozialgesetzbuch erfolgen.
Voraussetzung ist, dass sie erkennungsdienstlich behandelt worden sind und einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz beantragt haben, ihnen diesbezüglich eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt worden ist oder Ihnen ein Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz erteilt wurde und sie die sonstigen Voraussetzungen für Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II oder SGB XII erfüllen.
Erwerbsfähige Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind und um Unterstützung (z. B. Unterkunft, Verpflegung) bitten, erhalten Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Diese Leistungen können beim Jobcenter für den Kreis Paderborn beantragt werden.
Kontakt:
Jobcenter Kreis Paderborn
Hedwig-Dransfeld-Str. 1-3
33106 Paderborn
+49 (0) 52 51 - 54 09 0
+49 (0) 52 51 - 54 09 100
info@jobcenter-paderborn.de
www.jobcenter-paderborn.de
Nicht erwerbsfähige Personen oder Personen, die die Altersgrenze erreicht haben (in der Regel das 65. Lebensjahr vollendet haben), erhalten Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Diese Leistungen können bei den kreisangehörigen Kommunen beantragt werden.
SGB II einfach erklärt - Deutsch
SGB II einfach erklärt - Ukrainisch
SGB II einfach erklärt - Russisch
Die Betroffenen können eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes beantragen. Dieser Aufenthaltstitel berechtigt automatisch zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit oder unselbstständigen Beschäftigung. Die Ausländerbehörde muss bei Titelerteilung die Erwerbstätigkeit erlauben. Sie wird bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, auch wenn noch kein konkretes Beschäftigungsverhältnis in Aussicht steht, in den Aufenthaltstitel eintragen, dass die Erwerbstätigkeit erlaubt ist. Das bedeutet, dass keine weitere Arbeitserlaubnis einer anderen Behörde erforderlich ist.
Menschen aus der Ukraine dürfen kostenlos an einem Integrationskurs teilnehmen, wenn es freie Plätze gibt. Dort lernen Sie deutsch und absolvieren am Ende eine Prüfung und können mit dieser Prüfung das Sprachniveau B1 erreichen. Dazu müssen Sie einen Antrag beim BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) stellen:
Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs
Folgende Dokumente müssen mitgeschickt werden:
Anbieter von Integrationskursen in Paderborn finde Sie u.a. in unserem Chancenportal Vielfalt, über die BAMF-Suche oder direkt in den jeweiligen Städten und Gemeinden.
Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs
Die Träger der Sprachkurse können Ihnen bei der Antragstellung helfen. Machen Sie dort einen Termin und bringen die erforderlichen Dokumente mit.
Ukrainische Infos Deutsch lernen
Russische Infos Deutsch lernen
Schülerinnen und Schüler erhalten an der jeweiligen Schule zusätzlichen Deutsch-Förderunterricht bis ein Schulwechsel nach Erreichen eines Regelleistungsstandards möglich ist.
Mehr Infos dazu finden Sie hier.
Alle notwendigen Infos finden Sie hier.
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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