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Das Klimaschutzgesetz NRW

Der Landtag hat der Novellierung des Klimaschutzgesetzes von 2013, am 1.Juli 2021 zugestimmt.

Die zusätzlichen Klimaschutzziele für die Jahre 2030, 2040 und die Treibhausgasneutralität bis 2045 sind Kern des Gesetzes. Die bestehenden Ziele werden durch die Neufassung erheblich verschärft. Wurde im ersten NRW-Klimaschutzgesetz von 2013 noch eine Minderung für 2050 von mindestens 80 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 festgeschrieben, verpflichtet sich die Landesregierung nun, bereits 2045 treibhausgasneutral zu wirtschaften. Des Weiteren sollen die Emissionen bis 2030 um 65 Prozent im Vergleich zu 1990 sinken, bis 2040 um 88 Prozent. Damit ist Nordrhein-Westfalen das erste Bundesland, welche die kürzlich verabschiedeten Bundesziele für den Klimaschutz übernimmt. Zudem wird ein Klimaschutzaudit eingeführt, um sicherzustellen, dass die ambitionierten Ziele erreicht werden und bei Bedarf nachsteuern zu können. In regelmäßigen Abständen überprüft dieses Audit die Maßnahmen auf ihre Effizienz und Wirksamkeit. Bei Defiziten können so frühzeitig Nachbesserungen erarbeitet werden.

Zur Neufassung des Klimaschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen gelangen Sie hier.

Das Klimaschutzaudit löst den im Jahr 2015 erschienenen Klimaschutzplan als strategisches Instrument zur Erreichung der Klimaschutzziele ab.



Klimaschutzplan NRW

Der Klimaschutzplan NRW wurde 2015 veröffentlicht und legt die Strategie der Landesregierung zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen dar.

Ansprechperson

Herr Möller
Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz
Klimaschutzmanager

Tel. 05251 308-6649
Fax 05251 308-6699
E-Mail-Adresse E-Mail senden
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Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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