Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz schützen den Verbraucher vor Täuschungen, Irreführungen und gesundheitlichen Gefahren, die von Lebensmitteln ausgehen können.
Hierzu zählt die Herstellung und der Verkehr von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs. Letztere umfassen u.a. Bekleidung, Schuhe, Spielwaren, Geschirr und Produkte, die nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Berührung kommen. Im Rahmen der Überwachung werden Betriebe, Personal und Produkte kontrolliert.
Rechtsgrundlage hierfür ist das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen.
Kontrollen
Zahlreiche Lebensmittel sind besonders in rohem, unbehandeltem Zustand leicht verderblich. Aus diesem Grunde werden alle Betriebe, in denen Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, regelmäßig unangemeldet überprüft. Ziel dieser Kontrollen ist es, die Hygiene bei der Herstellung zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher sicherzustellen und die Qualität der Lebensmittel zu verbessern. Die Überwachung erstreckt sich auf alle Hersteller von Lebensmitteln, Groß- und Einzelhändler, Schlachthöfe, Großküchen, Gastronomie- und Imbissbetriebe, Tankstellen etc.
Bei den Betriebskontrollen wird vor allem geachtet auf:
Proben
In den v. g. Betrieben werden regelmäßig Proben der dort hergestellten oder angebotenen Produkte entnommen. Diese werden nach einem erarbeiteten Probenplan, bei Verdacht oder aufgrund einer Verbraucherbeschwerde auch außerplanmäßig entnommen. Die Untersuchungen erfolgen überwiegend im Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt OWL in Detmold.
Entnommene Proben werden untersucht auf:
Beratung
Unternehmungen der Lebensmittelwirtschaft unterstützen wir durch Beratung bei der Planung neuer Betriebe oder Betriebseinheiten. Wir möchten es dadurch den Unternehmern erleichtern, die vielfältigen gesetzlichen Bestimmungen des Lebensmittelrechts bei den Planungen zu berücksichtigen.
Daher wenden Sie sich an einen der hier aufgeführten Mitarbeiter, wenn Sie
Verbraucherbeschwerden
Wenn Sie sich nach dem Verzehr von Lebensmitteln unwohl fühlen, Ihnen jemand verdorbene oder minderwertige Lebensmittel verkauft hat oder Sie sich über die Hygiene eines Betriebes beschweren möchten oder einfach nur auf evtl. Missstände hinweisen wollen, können Sie sich während der allgemeinen Geschäftszeiten an uns wenden.
Diese Beschwerdemöglichkeit besteht für Sie auch, wenn Ihnen Ähnliches im Zusammenhang mit Kosmetika, Tabakwaren oder Gegenständen des täglichen Bedarfs (Spielwaren, Bekleidung, Geschirr, etc.) widerfahren ist.
Um im Fall einer Verbraucherbeschwerde erfolgreich tätig werden zu können, werden folgende Informationen benötigt, die auf Wunsch vertraulich behandelt werden:
Die im Zusammenhang mit der Verbraucherbeschwerde erforderlichen Ermittlungen und die im öffentlichen Interesse durchgeführten Laboruntersuchungen sind für den beschwerdeführenden Verbraucher kostenlos. Nach abgeschlossener Untersuchung / Überprüfung erfolgt üblicherweise eine schriftliche Rückmeldung.
Anzeigepflicht bei Lebensmittelbedarfsgegenständen
Gemäß §2a der Bedarfsgegenständeverordnung müssen Unternehmer, die Lebensmittelbedarfsgegenstände als Fertigerzeugnis herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, dies spätestens bei Aufnahme der Tätigkeit der für den jeweiligen Betrieb zuständigen Behörde anzeigen.
Diese Anzeigepflicht gilt ab dem 1. Juli 2024. Unternehmer, die ihre Tätigkeit bereits vor dem 1. Juli 2024 aufgenommen haben, haben die Anzeige bis zum 31. Oktober 2024 an die zuständige Behörde zu übermitteln.
Zur Unterstützung der Anzeige finden Sie das Formblatt "Anzeige nach § 2 a der Bedarfsgegenständeverordnung" unter den Downloads.
Veranstaltungen
Montag: | 08.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
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