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Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz

Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz schützen den Verbraucher vor Täuschungen, Irreführungen und gesundheitlichen Gefahren, die von Lebensmitteln ausgehen können.

Hierzu zählt die Herstellung und der Verkehr von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs. Letztere umfassen  u.a. Bekleidung, Schuhe, Spielwaren, Geschirr und Produkte, die nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Berührung kommen. Im Rahmen der Überwachung werden Betriebe, Personal und Produkte kontrolliert.

Rechtsgrundlage hierfür ist das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen.

Kontrollen

Zahlreiche Lebensmittel sind besonders in rohem, unbehandeltem Zustand leicht verderblich. Aus diesem Grunde werden alle Betriebe, in denen Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, regelmäßig unangemeldet überprüft. Ziel dieser Kontrollen ist es, die Hygiene bei der Herstellung zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher sicherzustellen und die Qualität der Lebensmittel zu verbessern. Die Überwachung erstreckt sich auf alle Hersteller von Lebensmitteln, Groß- und Einzelhändler, Schlachthöfe, Großküchen, Gastronomie- und Imbissbetriebe, Tankstellen etc.

Bei den Betriebskontrollen wird vor allem geachtet auf:

  • den baulichen Zustand der Betriebe
  • den hygienischen Zustand der Räume, Einrichtungsgegenstände und Gerätschaften
  • die Personal- und Produktionshygiene, einschließlich Abfalllagerung und sanitäre Einrichtungen
  • die Lebensmittel vor Ort hinsichtlich ihrer Verkehrsfähigkeit (Lagerungsbedingungen, optischer Eindruck, Kennzeichnung)
  • die betrieblichen Eigenkontrollen


Proben

In den v. g. Betrieben werden regelmäßig Proben der dort hergestellten oder angebotenen Produkte entnommen. Diese werden nach einem erarbeiteten Probenplan, bei Verdacht oder aufgrund einer Verbraucherbeschwerde auch außerplanmäßig entnommen. Die Untersuchungen erfolgen überwiegend im Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt OWL in Detmold.

Entnommene Proben werden untersucht auf:

  • Eignung die Gesundheit zu schädigen (z. B. durch Keime oder deren Toxine)
  • Verderbnis (Überlagerung, fehlerhafte Lagerung, Produktionsfehler)
  • Irreführung und Täuschung (korrekte Zusammensetzung und Kennzeichnung)
  • Verwendung unerlaubter Zusätze
  • Einhaltung bestimmter Höchstmengen (z. B. Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Schwermetalle, andere Rückstände)


Beratung

Unternehmungen der Lebensmittelwirtschaft unterstützen wir durch Beratung bei der Planung neuer Betriebe oder Betriebseinheiten. Wir möchten es dadurch den Unternehmern erleichtern, die vielfältigen gesetzlichen Bestimmungen des Lebensmittelrechts bei den Planungen zu berücksichtigen.

Daher wenden Sie sich an einen der hier aufgeführten Mitarbeiter, wenn Sie

  • einen Lebensmittelbetrieb neu eröffnen oder übernehmen wollen
  • eine Gaststätte, einen Schnellimbiss oder ein Hotel übernehmen oder bauen wollen
  • Ihren bestehenden Betrieb umbauen wollen
  • Fragen bezüglich der betrieblichen Eigenkontrollen und Maßnahmen haben


Verbraucherbeschwerden

Wenn Sie sich nach dem Verzehr von Lebensmitteln unwohl fühlen, Ihnen jemand verdorbene oder minderwertige Lebensmittel verkauft hat oder Sie sich über die Hygiene eines Betriebes beschweren möchten oder einfach nur auf evtl. Missstände hinweisen wollen, können Sie sich während der allgemeinen Geschäftszeiten an uns wenden.

Diese Beschwerdemöglichkeit besteht für Sie auch, wenn Ihnen Ähnliches im Zusammenhang mit Kosmetika, Tabakwaren oder Gegenständen des täglichen Bedarfs (Spielwaren, Bekleidung, Geschirr, etc.) widerfahren ist.

Um im Fall einer Verbraucherbeschwerde erfolgreich tätig werden zu können, werden folgende Informationen benötigt, die auf Wunsch vertraulich behandelt werden:

  • Ihren Namen, Ihre Anschrift und Telefonnummer (für Rückfragen)
  • Den Beschwerdegrund und nach Möglichkeit das betroffene Lebensmittel
  • Wann und wo wurden die Lebensmittel gekauft bzw. verzehrt
  • Wie wurde das Lebensmittel transportiert bzw. aufbewahrt
  • Erkrankung, Symptome, behandelnder Arzt
  • Adresse des Betriebes, der Ihnen aufgefallen ist

Die im Zusammenhang mit der Verbraucherbeschwerde erforderlichen Ermittlungen und die im öffentlichen Interesse durchgeführten Laboruntersuchungen sind für den beschwerdeführenden Verbraucher kostenlos. Nach abgeschlossener Untersuchung / Überprüfung erfolgt üblicherweise eine schriftliche Rückmeldung.


Anzeigepflicht bei Lebensmittelbedarfsgegenständen

Gemäß §2a der Bedarfsgegenständeverordnung müssen Unternehmer, die Lebensmittelbedarfsgegenstände als Fertigerzeugnis herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, dies spätestens bei Aufnahme der Tätigkeit der für den jeweiligen Betrieb zuständigen Behörde anzeigen.

Diese Anzeigepflicht gilt ab dem 1. Juli 2024. Unternehmer, die ihre Tätigkeit bereits vor dem 1. Juli 2024 aufgenommen haben, haben die Anzeige bis zum 31. Oktober 2024 an die zuständige Behörde zu übermitteln.

Zur Unterstützung der Anzeige finden Sie das Formblatt "Anzeige nach § 2 a der Bedarfsgegenständeverordnung" unter den Downloads.


Veranstaltungen

Amt
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Straße
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Ort
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Telefon
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Telefax
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Ansprechperson

Herr Dr. Werny
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Amtlicher TierarztSachgebietsleitung Verbraucherschutz

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Frau Dr. Sander
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Herr Altewulf
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Herr Bannenberg
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Lebensmittelkontrolleur

Tel. 05251 308-3916
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Herr Domröse
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Lebensmittelkontrolleur

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Frau Fuest
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Herr Gombert
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Lebensmittelkontrolleur

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Herr Kürpick
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Lebensmittelkontrolleur

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Frau Lüke
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Herr Peter
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Lebensmittelkontrolleur

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Herr Wiesner
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Frau Hartmann
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Frau Hesse
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Sachgebiet VerwaltungSachgebiet Verwaltung Lebensmittelüberwachung

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Frau Sergejew
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Frau Thiele
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Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten, Sekretariat

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