Die Feststellung der Vaterschaft und/oder die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen ist ein kostenloses Angebot der so genannten Abteilung "Beistandschaften" im Jugendamt.
Dieses Angebot kann von dem alleinerziehenden Elternteil auf Antrag freiwillig in Anspruch genommen werden. Bei Interesse werden Sie gebeten, für eine vorherige unverbindliche Beratung Kontakt zu den zuständigen Sachbearbeitern aufzunehmen.
Ihre elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt. Vielmehr ist der Beistand Ihres Kindes neben Ihnen gesetzlicher Vertretung des Kindes in dem beantragten Wirkungskreis, auf diesem Gebiet jedoch zum eigenverantwortlichen Handeln berechtigt.
Feststellung der Vaterschaft
Das Kind hat ein Recht auf Kenntnis seiner Abstammung. Darüber hinaus ist die Feststellung der Vaterschaft für die Durchsetzung der Unterhalts- und Erbansprüche, sowie der Umgangskontakte von Bedeutung.
Für den Fall, dass die Vaterschaft nicht durch ein freiwilliges Anerkenntnis geklärt werden kann, besteht die Möglichkeit, den für die Vaterschaft in Frage kommenden Mann durch einen Klageantrag gerichtlich feststellen zu lassen.
Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
Um Unterhaltsansprüche geltend machen zu können, überprüft der Beistand zunächst die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des unterhaltspflichtigen Elternteils. Im Folgenden erfolgt eine konkrete Berechnung der häufig schwer zu ermittelnden Unterhaltshöhe.
Im Anschluss daran erhält der unterhaltspflichtige Elternteil die Gelegenheit, seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind in urkundlicher Form freiwillig anzuerkennen. Sollte dieser hierzu nicht bereit sein und/oder die Unterhaltshöhe weiterhin streitig sein, so vertritt der Beistand das Kind im gerichtlichen Verfahren.
Liegt bereits ein Unterhaltstitel (Urkunde, Urteil, Beschluss, Vergleich, etc.) vor, so kümmert sich der Beistand ebenfalls um die Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs. Hierzu sind in bestimmten Fällen Zwangsmaßnahmen einzuleiten.
Wenn die unterhaltspflichtige Person ihren Zahlungen nicht nachkommt oder nachkommen kann, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Unterhaltsvorschussleistungen vom Jugendamt zu erhalten. Mehr Informationen gibt es unter Unterhaltsvorschuss für Kinder.
Informationen zu Beurkundungenzur Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltsverpflichtung gibt es unter Beurkundungen.
Unterhaltsänderung ab dem 01.01.2025
Durch die 7. Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 15.11.2024 wird der Mindestunterhalt ab dem 01.01.2025 neu festgesetzt.
Gegenüber der Tabelle 2024 sind die Bedarfssätze minderjähriger Kinder der ersten Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle in der
Hierauf ist das hälftige Kindergeld anzurechnen, welches durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs vom 23.12.2024 – im Bundesgesetzblatt verkündet am 30.12.2024 – mit Wirkung zum 01.01.2025 auf 255 € erhöht wurde.
Demnach würden sich ab dem 01.01.2025 folgende Zahlbeträge in der ersten Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle (Mindestunterhalt) ergeben:
Die geänderten Bedarfssätze in den höheren Einkommensgruppen, sowie die sich daraus ergebenden Zahlbeträge, können Sie der Düsseldorfer Tabelle unter dem nachfolgenden Link entnehmen:
https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2025/Duesseldorfer-Tabelle-01_01_2025.pdf
Die Selbstbehalte des unterhaltspflichtigen Elternteils wurden nicht geändert. Ebenfalls bleiben die Einkommensgruppen unverändert.
Aufgrund der geringfügigen Unterhaltsänderungen werden in diesem Jahr keine Informationsschreiben über die Unterhaltsänderung durch die Kolleginnen und Kollegen der Beistandschaften versandt.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Sachbearbeiter/-in der Beistandschaften oder an die Servicenummer Tel. 05251/308-755111.
Montag: | 08.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.00 Uhr |
und nach Vereinbarung
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
(alphabetische Auflistung)
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