Im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie - EU-WRRL - wurde das Kreisgebiet Paderborn in Zusammenhang mit seinen oberirdischen Fließgewässern in 5 Planungseinheiten unterteilt. Für den Kreis Paderborn sind von besonderer Bedeutung die Planungseinheiten für den Bereich der Oberen Lippe, den Haustenbach, die Alme und die Obere Ems. Die Planungseinheit Lippe, Lippborg-Paderborn umfasst darüber hinaus noch Teile hauptsächlich des Gemeindegebietes Salzkotten.
Für jede dieser Planungseinheiten wurde ein Steckbrief zusammengestellt Planungseinheiten Regierungsbezirk Detmold. In tabellarischer Form sind dort die Ergebnisse der Gewässeruntersuchungen und der daraus abzuleitenden Bewertung des Zustandes der Gewässer in der Planungseinheit dargestellt. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse wurde ein Maßnahmenprogramm erarbeitet, welches in den Bewirtschaftungsplan des Landes Nordrhein-Westfalen eingeflossen ist.
Ein wichtiger Aufgabenbereich in Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der oberirdischen Gewässer ist eine angepasste Gewässerunterhaltung. Im Kreis Paderborn liegt die Gewässerunterhaltungspflicht für alle größeren Gewässer beim Wasserverband Obere Lippe - WOL - . Neben diesen sogenannten Verbandsgewässern sind die kreisangehörigen Städte und Gemeinden für die in ihrem Gebiet liegenden kleineren Gewässer unterhaltungspflichtig.
Neben dem WOL gibt es darüber hinaus noch 12 weitere Wasser- und Bodenverbände. Im Rahmen der Erarbeitung der Grundlagen zur Umsetzung für die WRRL konnte festgestellt werden, dass die Gewässer im Kreis Paderborn chemisch nahezu sämtlich in einem guten Zustand sind. Lediglich vereinzelt gibt es Probleme mit Metallen bzw. mit Pflanzenschutzmitteln.
Der ökologische Zustand der bisher untersuchten Gewässer aber ist in vielen Bereichen mäßig bis teilweise auch schlecht. Die Oberläufe der sogenannten Sennebäche (Haustenbach, Knochenbach, Krollbach) sind in einem guten Zustand. Der Furlbach weist sogar in Teilen einen sehr guten Zustand auf. Der Ellerbach und der Bach von Kleinenberg dagegen sind eher in einem schlechten Zustand. Alme, Sauer, Beke und Lippe weisen einen mäßigen ökologischen Zustand auf. Die wesentlichen Defizite liegen häufig in der Struktur und in der Durchgängigkeit der Gewässer.
Zur Verbesserung dieser Situation werden künftig vermehrt Maßnahmen zum Gewässerausbau durchgeführt werden müssen.
Darüberhinaus werden Anforderungen an die Niederschlagswasserbeseitigung in den Städten und Gemeinden umgesetzt werden müssen.
Auch bei einer Gewässerbenutzung durch das Einleiten von Niederschlagswasser oder das Einleiten von Grundwasser (z.B. aus Baumaßnahmen) in ein Gewässer, sind Vorgaben zu beachten.
Zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit an den Gewässern werden in Einzelfällen auch Maßnahmen an bestehenden Anlagen zur Gewinnung von Wasserkraft und anderen Anlagen in und an Gewässern durchzuführen sein.
Auf Grundlage des in dem Bewirtschaftungsplan des Landes Nordrhein-Westfalen verankerten Maßnahmenprogramm für die Planungseinheiten im Kreis Paderborn werden künftig in Abstimmung mit den Gewässeranliegern, den zuständigen Wasserverbänden, den kreisangehörigen Städten und Gemeinden und natürlich den Eigentümern konkrete Maßnahmen an einzelnen Gewässern zu entwickeln sein, um das Ziel der WRRL, einen ökologisch guten Zustand für alle Gewässer zu erreichen, umsetzen zu können.
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