Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Naturschutz und Landschaftspflege

Naturschutz und Landschaftspflege haben zum Ziel, Natur und Landschaft aufgrund ihres eigenen Wertes als auch als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen und in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, dass

  1. die biologische Vielfalt (wildlebende Tier und Pflanzen, ihre Lebensräume sowie die komplexen Ökosysteme),
  2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts (einschließlich der unbelebten Faktoren Boden, Wasser, Klima und Luft) im Hinblick auf die prägenden biologischen Funktionen, Stoff- und Energieflüsse sowie landschaftlichen Strukturen einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie
  3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur- und Kulturlandschaften sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft

auf Dauer gesichert sind.

Die gesetzliche Grundlage hierfür bilden im Wesentlichen das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW).

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von geltenden europarechtlichen Vorschriften, die entweder unmittelbar gelten oder in deutsches Recht umgesetzt wurden. Hier seien nur beispielhaft die EU-Vogelschutzrichtlinie und die sogenannte Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) genannt, die alle Mitgliedstaaten verpflichtet, besonders schutzwürdige Gebiete – die Natura 2000-Gebiete – auszuweisen.

Untere Naturschutzbehörden

Die Kreise und kreisfreien Städte nehmen die Funktion der unteren Naturschutzbehörde (UNB) wahr. Die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörden ergeben sich im Wesentlichen aus dem Auftrag der EU-, Bundes- und Landesnaturschutzgesetzgebung.

Dazu steht der UNB eine Auswahl an unterschiedlichen Instrumenten zur Verfügung.

Weitere Informationen siehe Rubrik "Details"

Weiterführende Informationen:

Die wichtigsten Instrumente zur konkreten Umsetzung des Natur- und Landschaftsschutzes im Kreis Paderborn sind:

  • die Erstellung von Landschaftsplänen im Rahmen der Landschaftsplanung zur Festsetzung der erforderlichen Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für Natur und Landschaft im jeweils abgegrenzten Landschaftsraum,
  • die Eingriffsregelung zur Vermeidung sowie zur Kompensation erheblicher Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft,
  • der gesetzliche Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft einschließlich des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 (Geschützte Teile von Natur und Landschaft),
  • der Schutz heimischer wildlebender Pflanzen, Tiere und ihrer Lebensgemeinschaften (Artenschutz – Heimische Arten),
  • die Regelungen zur Vermarktung und zum Besitz geschützter Tier- und Pflanzenarten sowie deren Erzeugnisse (Artenschutz – Internationaler Artenschutz),
  • die Förderung des Erholungswertes von Natur und Landschaft sowie die Sicherstellung der Erholung im besiedelten und unbesiedelten Bereich,
  • der Vertragsnaturschutz auf Grundlage des Kulturlandschaftsprogramms des Kreises Paderborn in Kooperation mit der Landwirtschaft,
  • die Umsetzung und Unterstützung praktischer Naturschutzmaßnahmen sowie
  • die intensive Informationsvermittlung über die genannten Themenfelder im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit.
Amt
Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz
Straße
Aldegreverstr. 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 6604
Telefax
05251 308 - 6699
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Kreishaus, 3. Obergeschoss
Raumnummer
A.03.14
Lageplan
Lageplan ansehen
Montag: 08.30–12.00 Uhr
Dienstag: 08.30–12.00 Uhr
Mittwoch: 08.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag: 08.30–12.00 Uhr

Ansprechperson

Frau Schnell
Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

Tel. 05251 308-6609
Fax 05251 308-6699
E-Mail-Adresse E-Mail senden
mehr erfahren

Frau Pöhler
Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

Tel. 05251 308-6605
Fax 05251 308-6699
E-Mail-Adresse E-Mail senden
mehr erfahren

Herr Bruß
Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

Tel. 05251 308-6604
Fax 05251 308-6699
E-Mail-Adresse E-Mail senden
mehr erfahren
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
RAL Gütezeichen
Vorbildliches Europa-Engagement als „Europaaktive Kommunen“