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Großraum- und Schwerverkehr

Soll ein Transport mit einem Fahrzeug, das der Straßenverkehrsordnung (StVO) entspricht, durchgeführt werden, die Transportmaße aber die Grenzen der StVO überschreiten, ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO erforderlich:

  • Breite > 2,55 m,
  • Höhe > 4,00 m,
  • Länge Sattelzug + Ladungsüberhang > 19,50 m; Länge LKW und Anhänger + Ladungsüberhang > 20,75 m

Soll ein Transport mit einem Fahrzeug, das der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht entspricht, durchgeführt werden, und auch die Transportmaße die Grenzen der StVO überschreiten, ist eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO erforderlich:

  • Breite > 2,55 m,
  • Höhe > 4,00 m,
  • Länge Sattelzug + Ladungsüberhang > 19,50 m; Länge LKW und Anhänger + Ladungsüberhang > 20,75 m;
  • Gewicht > 40 Tonnen

Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO ist eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die durch die Bezirksregierung erteilt wird.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Formular unter der Rubrik "Downloads".

Details

Erforderliche Unterlagen
  • ausgefüllter Antragsvordruck
  • Bei Beantragung einer Erlaubnis ist eine Kopie der Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) beizufügen
Gebühren
  • Einzelerlaubnis/-ausnahmegenehmigung bis zu 3 Monaten = von 60,00 Euro bis 120,00 Euro (abhängig vom Gültigkeitsbereich: Kreis Paderborn + Nachbarkreise oder darüber hinaus)
  • Identische Anträge mit weiteren baugleichen Fahrzeugkombinationen je 20,00 Euro
  • Identische Strecken bei Fahrzeugkombinationen mit unterschiedlichen Abmessungen und Gewichten je 30,00 Euro
  • Dauererlaubnis/-ausnahmegenehmigung bis zu 3 Jahren = von 120,00 Euro bis 180,00 Euro pro Jahr (abhängig vom Gültigkeitsbereich: Kreis Paderborn + Nachbarkreise oder darüber hinaus)
  • Identische Anträge mit weiteren Strecken im selben Verfahren je 20,00 Euro
  • Identische Strecken bei Fahrzeugkombinationen mit unterschiedlichen Abmessungen und Gewichten je 30,00 Euro
ahlungsart
Überweisung
Rechtsgrundlage
  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Richtlinien für Großraum- und Schwertransporte (RGST 2013)
Hinweise
  • Vor Antragstellung ist eine Erkundung der Strecke dringend zu empfehlen. Elektronische Routenplaner können dabei hilfreich sein, entsprechen aber nicht immer den Anforderungen für einen Großraum- oder Schwertransport.
  • Als Vereinfachung hat sich gegenüber der bisherigen Fax-Kommunikation die elektronische Kommunikation erwiesen. Die bundesweit vernetzte Kommunikationsebene VEMAGS (Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte) bietet Ihnen eine schnelle Bearbeitung und einen transparenten Verfahrensablauf. Rückfragen bei Behörden erübrigen sich. Mehr Information (insbesondere Registrierung): www.VEMAGS.de
Bearbeitungszeit
Vor Erteilung der Entscheidung werden in einem Anhörverfahren die Kreise und kreisfreien Städte, deren Bezirk durchfahren wird, die Straßenbaulastträger, die Polizei und die Deutsche Bahn um Stellungnahme gebeten. Das Verfahren kann bei einer Vielzahl von Anhörungsstellen mehrere Tage – insbesondere bei einer notwendigen statischen Nachrechnung von Brückenbauwerken – dauern. Stellen Sie Ihre Anträge daher bitte frühzeitig; mindestens 2 Wochen vor Transportbeginn.

Downloads

Öffnungszeiten:

Mo. bis Fr. 07:30 bis 12:00 Uhr
Di.                14:00 bis 16:00 Uhr
Do.               14:00 bis 18:00 Uhr

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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