Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Beratung für Alleinerziehende

Wer ein Kind oder gar mehrere Kinder allein groß zieht, hat in jeder Hinsicht alle Hände voll zu tun. Daher sind Alleinerziehende auf eine besondere Unterstützung angewiesen. Dies gilt sowohl bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, als auch bei Erziehungs- und Unterhaltsfragen sowie sonstigen speziellen, aber auch alltäglichen Problemstellungen.

Gemeinsame und alleinige Sorge

Nach einer Scheidung haben juristisch gesehen beide Elternteile das Sorgerecht (elterliche Sorge). Allerdings hat das Kind in der Regel bei nur einem Elternteil seinen Lebensmittelpunkt. Dieser entscheidet über die alltäglichen Angelegenheiten des Kindes. Entscheidungen, die von erheblicher Bedeutung sind (z.B. Wahl der Schulform), müssen von beiden Elternteilen gemeinsam getroffen werden. Die Beziehung zum nicht mit dem Kind lebenden Elternteil wird in der Regel durch intensive Umgangskontakte aufrechterhalten. Der Allgemeine Soziale Dienst bietet Beratung und Unterstützung zu Trennungs- und Scheidungsfragen sowie zum Umgangsrecht.

Nicht verheiratete Eltern haben die Möglichkeit, die gemeinsame Sorge durch eine Sorgeerklärung zu erlangen. Die Abteilung Beistandschaften unterstützt hierbei.


Unterhalt

Kinder haben ein Recht auf Unterhalt vom nicht sorgeberechtigten Elternteil. Die Höhe des zustehenden Unterhalts ermittelt das Jugendamt. Kommt der nicht sorgeberechtige Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht oder nur unregelmäßig nach, haben Kinder bis zur Volljährigkeit Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Hilfe bietet hier die Abteilung Unterhaltsvorschuss.

Elternteile können eine so genannte Beistandschaft beim Jugendamt beantragen, um Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen getrenntlebenden Elternteil geltend. Hier ist die Abteilung Beistandschaften zuständig.


Sozialleistungen

Oft fehlt nicht nur die Zeit, sondern auch das Geld, um den Alltag zu meistern. Um so wichtiger ist es, mögliche Geldtöpfe und hilfreiche Anlaufstellen zu kennen.

  • Kindergeld
    Das Kindergeld und der Kinderzuschlag sind eine staatlich gezahlte Leistung an Erziehungsberechtigte.
    weiter

  • Elterngeld
    Leben Kinder im Haushalt des sorgeberechtigten Elternteils mit, steht diesem auch das monatliche Elterngeld für diese Kinder zu.
    weiter

  • Mehrbedarfszuschläge für alle Alleinerziehenden
    Alleinerziehende, die für Pflege und Erziehung von mindestens einem in ihrem Haushalt lebenden Kind verantwortlich sind, steht aufgrund ihrer besonderen Haushaltssituation in jedem Fall ein Mehrbedarfszuschlag zu. Dabei ist unerheblich, ob die Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben. Daneben besteht Anspruch auf Erstattung der Unterkunftskosten. Informationen zum Mehrbedarfszuschlag gibt es auf www.familienratgeber-nrw.de.

  • Gesetzliche Leistungen für alle Erwerbsfähigen
    Für Arbeitslosengeld II - Empfänger werden Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt. Davon profitieren insbesondere Alleinerziehende. Erwerbsfähige Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen und -empfänger erhalten Zugang zu Leistungen der Bundesagentur für Arbeit mit dem Ziel, sie möglichst schnell in Beschäftigung zu vermitteln. Damit verbunden ist die vorrangige Vermittlung von Kinderbetreuung z.B. für Alleinerziehende.


Kinderbetreuung

Die Kinderbetreuung spielt eine zentrale Rolle bei der Bewältigung des Alltags von Alleinerziehenden. Um Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen, sind sie sowohl auf einen Platz in der Kindertageseinrichtung angewiesen, oft schon für Kinder ab 1 Jahr, als auch auf eine verlässliche Randzeitenbetreuung durch Tagespflegepersonen (Tagesmütter oder -väter), wenn die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung nicht ausreichen. Alleinerziehende haben hier einen besonderen Stellenwert. Sie haben die Möglichkeit, erwerbsbedingre Kosten der Kinderbetreuung steuerlich abzusetzen. Mehr Informationen zum Thema Kinderbetreuung im Kreis Paderborn gibt es auf Kinderbetreuung.


Übrigens: Bei Krankheit des Kindes sind Alleinerziehende für 20 Tage zur Pflege freigestellt anstatt der üblichen 12 Tage.

Links zu weiteren Informationen

Amt
Jugendamt
Straße
Aldegreverstr. 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 5101
Telefax
05251 308 - 895101
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Kreishaus, 8. Obergeschoss
Raumnummer
A.08.17
Lageplan
Lageplan ansehen
Montag: 08.30–15.30 Uhr
Dienstag: 08.30–15.30 Uhr
Mittwoch: 08.30–15.30 Uhr
Donnerstag: 08.30–15.30 Uhr
Freitag: 08.30–12.30 Uhr

Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.

Ansprechperson

Es konnte kein alternativer Ansprechperson zu dem hier genannten ausfindig gemacht werden. Bitte wenden Sie sich an unsere Zentrale unter 05251 308 - 0.

 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
RAL Gütezeichen
Vorbildliches Europa-Engagement als „Europaaktive Kommunen“