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Bildungs- und Integrationspilot

Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Vorsorge und Pflege

 
 
 

Pflege-Voraussetzungen

Krankheit, Alter, eine Behinderung oder ein Unfall gehen oft mit einem hohen Bedarf an Unterstützung durch andere Personen einher. Doch nicht jede oder jeder Betroffene ist nach dem Pflegeversicherungsgesetz dann auch gleichzeitig pflegebedürftig.
Pflegebedürftig laut Gesetz sind Menschen, die im Alltag durch körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung auf dauerhafte Hilfe (mindestens sechs Monate) durch andere Personen angewiesen sind. Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu beziehen, bedarf es eines Gutachtens durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), das den Pflege- und Unterstützungsbedarf einem Pflegegrad zuordnet.

Wo beantrage ich Pflegeleistungen bei Pflegebedürftigkeit?

Den Antrag auf Pflegeleistungen stelle ich bei meiner Krankenkasse. Jede Krankenkasse hat ihre eigene Pflegekasse. Danach besucht mich, nach vorheriger schriftlicher Anmeldung, ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK) zuhause, um meinen Hilfebedarf einzuschätzen und ein Gutachten zu erstellen.
Die bisherigen drei Pflegestufen wurden ab dem 01.01.2017 durch fünf Pflegegrade ersetzt. Damit erhalten alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob sie von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen betroffen sind.

Welche Voraussetzungen müssen für die Gewährung eines Pflegegrades erfüllt sein?

Wie kann ich mich auf die Begutachtung vorbereiten?

Welche Leistungen der Pflegeversicherung werden durch die Pflegekasse gezahlt?

Welche Leistungen zur Pflege können zusätzlich durch die Krankenkasse gezahlt werden?

Welche Angebote und Leistungen gibt es für pflegende Angehörige?

Ist auch eine 24-Stunden-Versorgung zu Hause möglich?

Was kann ich tun, wenn die Voraussetzungen für einen Pflegegrad nicht vorliegen, ich aber trotzdem Hilfe benötige?

Wie kann ich für den Fall vorsorgen, dass ich nicht mehr für mich selbst entscheiden kann?

Wie kann ich sicher gehen, dass meine Wünsche nach meinem Tod umgesetzt werden?

Worum muss ich mich als Angehörige/r bei einem Todesfall kümmern?

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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