Eine gute Vorbereitung auf den Begutachtungstermin erleichtert die Einschätzung des tatsächlichen Zustands der oder des Pflegebedürftigen. Neben dem Bereithalten von Arztberichten, Medikamentenplan oder Schwerbehindertenausweis ist die Unterstützung durch eine Vertrauensperson sinnvoll. Im Vorfeld verfasste Notizen über Schwierigkeiten im Alltag bringen den Betroffenen dabei Sicherheit, nichts Wichtiges zu vergessen.
Auch bei der Vorbereitung bietet die Pflegeberatung des Kreises Paderborn Hilfe und Unterstützung.
Es gibt folgende Leistungen der Pflegeversicherung, die auf Antrag durch die Pflegekasse finanziert werden:
Die Krankenversicherung trägt die Kosten für die Grundversorgung pflegebedürftiger Personen im Krankheitsfall, und zwar für folgende Leistungen:
Häusliche Krankenpflege und hauswirtschaftliche Versorgung: Eine Grundversorgung kann zur Grundpflege (zum Beispiel Hilfe bei der Körperpflege) oder Behandlungspflege (zum Beispiel Medikamentengabe, Wundversorgung) sowie zur hauswirtschaftlichen Versorgung verordnet werden.
Voraussetzungen:
Heilmittel: Die Krankenversicherung trägt die Kosten beispielsweise für Krankengymnastik oder Lymphdrainage sowie für Ergo- und Sprachtherapie.
Hilfsmittel: Hilfsmittel sollen einer drohenden Behinderung vorbeugen, eine bestehende Behinderung ausgleichen oder den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern. Rollatoren, Rollstühle, Hörhilfen, Sehhilfen wie auch Kompressionsstrümpfe unterstützen Personen, ihr Leben möglichst selbstständig fortzuführen.
Fahrkosten: Auch Kosten für Krankenfahrten werden von der Krankenkasse übernommen.
Voraussetzungen:
Kurzzeitpflege: Reichen die Leistungen der häuslichen Krankenpflege nicht aus und liegt noch keine Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung vor, erbringt die Krankenkasse die erforderliche Kurzzeitpflege für eine Übergangszeit.
Begleitperson: Ist es notwendig, dass Versicherte aus medizinischen Gründen von einer Person im Krankenhaus oder in einer Rehabilitationseinrichtung begleitet werden, so übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten.
Gesetzliche Zuzahlungen: Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen zu verschiedenen Leistungen gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlungen bis zu einer bestimmten Belastungsgrenze (zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen) leisten. Bei chronisch erkrankten Menschen liegt die Grenze bei einem Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen. Die verminderte Zuzahlung muss gesondert bei der Krankenkasse beantragt werden. Wichtig ist der Nachweis der geleisteten Zuzahlungen in Form von Belegen und einer ärztlichen Bescheinigung über die chronische Erkrankung.
Sie pflegen bereits einen Angehörigen oder denken darüber nach, die Pflege für einen Angehörigen zu übernehmen? Es gibt eine Vielzahl von Angeboten, die die familiäre Pflege unterstützen und Entlastungsmöglichkeiten bieten. Neben der Beratung stehen pflegenden Angehörigen auch Pflegekurse, Schulungen, Selbsthilfegruppen und Auszeiten sowie eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung zur Verfügung. Weitere Informationen hier.
Reicht eine stundenweise Unterstützung und Begleitung nicht mehr aus stellt sich häufig die Frage, ob eine 24-Stunden-Versorgung auch zu Hause möglich ist. Eine Möglichkeit wäre, einen anerkannten Pflegedienst für eine Versorgung rund um die Uhr zu engagieren. Diese Versorgung kann sehr kostenintensiv werden. Die Einstellung einer ausländischen Haushaltshilfe ergänzend zu einer Pflegekraft könnte an dieser Stelle für einige Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine Alternative darstellen. Zu beachten ist, dass die betroffenen Frauen für ihre Tätigkeit angemessen bezahlt, sozial- und krankenversichert werden und arbeitsschutzrechtliche Rahmenbedingungen eingehalten werden.
Weitere Informationen und Vermittlungsagenturen finden Sie hier.
In diesem Fall bin ich für die Finanzierung der Unterstützung selbst verantwortlich.
Bin ich finanziell dazu nicht in der Lage, kann ich einen Antrag auf Übernahme ambulanter Pflegeleistungen beim örtlichen Sozialamt, auf Übernahme stationärer Pflegeleistungen beim Sozialamt des Kreises Paderborn stellen.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zum Leistungsumfang der Hilfe zur Pflege finden Sie hier.
Bei einem Todesfall macht es die persönliche Trauer oft schwer, klare Gedanken über die zu erledigenden Formalitäten zu fassen. Die Nachfolgende Checkliste könnte dabei helfen:
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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